Kürzlich habe ich eine etwas surreale Erfahrung gemacht.
Als Erbschaftsverwalter erhielt ich ein Schreiben des Gerichts mit einer Vorladung zu einer Schlichtungssitzung zwischen potenziellen Erben. Da ich formell nicht an diesem Verfahren beteiligt war, fragte ich mich, ob ich trotzdem zu diesem Treffen erscheinen muss. Aufgrund meiner Zweifel schickte ich eine kurze E-Mail an das Gericht, um diesen Punkt in meiner Agenda zu klären.
Zwei Tage später erhielt ich einen Anruf von einem Gerichtsangestellten, der mir mitteilte, dass sie meine E-Mail eingegangen sei, ich meine Frage jedoch in einem traditionellen Brief formulieren müsse, d.h. in einem Brief, der das Gericht per Post erreicht. Ich erklärte meinem Gesprächspartner noch einmal, dass ich lediglich die Information bräuchte, ob ich zur Sitzung kommen soll oder nicht - und dass mir eine einfache mündliche Antwort von ihm vollkommen ausreichen würde. Leider blieb mein Versuch erfolglos, ich erhielt keine Auskunft per Telefon. In der Folge griff ich «zum Stift», verfasste einen zweizeiligen Brief, druckte ihn aus und stellte dem Gericht meine organisatorische Frage per Post zu.
Zufälligerweise erhielt ich am selben Tag, wenige Stunden später, eine E-Mail des Pressedienstes der Bundesverwaltung, deren vielsagender Titel sofort meine Aufmerksamkeit auf sich zog: BR - Kommunikationsplattform für elektronischen Rechtsverkehr: Bundesrat verabschiedet Botschaft.
Ich zitiere aus der Pressemitteilung vom 15. Februar. Mit dem Projekt Justitia 4.0 wollen die Eidgenössischen Gerichte und die kantonalen Straf- und Justizvollzugsbehörden den digitalen Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren vorantreiben. Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Botschaft zum BEKJ verabschiedet.
Ich wurde gehört!
Vielen Dank unserem Bundesrat, dass wir unsere Justiz direkt von Justitia 1.0 auf Justitia 4.0 umgestellt haben.