Der Lohnausweis (5. Teil)
Der Lohnausweis (5. Teil)
Der Lohnausweis ist die wichtigste Grundlage für die Besteuerung der Arbeitnehmenden. Besonders schwierig ist die Erstellung eines korrekten Lohnausweises bei Expatriates und Entsandten.
Als „Expatriate“ gilt eine durch die Verordnung EXPAV umrissene Personengruppe, deren Hauptmerkmal im Sinne des schweizerischen Steuerrechts wie folgt definiert ist: Leitende Angestellte und Spezialisten, die (auf Veranlassung ihres Arbeitgebers) zur Ausübung einer vorübergehenden Tätigkeit in ein anderes Land entsandt werden.
Diese Personengruppe hat im Rahmen ihrer internationalen Funktion oftmals eine spezielle Lebenssituation als Hintergrund, sei es dass die Hauptwohnung im Heimatland aufgrund der vorübergehenden Tätigkeit in der Schweiz beibehalten wird (unter Umständen bleibt sogar die Familie dort wohnhaft), sei es dass ihre Kinder teure Privatschulen besuchen müssen oder sei es aufgrund der zahlreichen Zulagen, Spesen etc., welche die Arbeitgeberin solchen Personen während ihrem Einsatz im Ausland bezahlt.
Dazu kommt, dass das Gesamtentschädigungspaket für Entsandte oft verschiedene zusätzliche Komponenten enthält wie Abgeltung diverser Mehrkosten, Kaufkraftausgleich, Sozialversicherungskosten im Heimatland, Entschädigungen bei Auflösung eines Leasings- oder Mietvertrags im Herkunftsland, Übernahme der Kosten der Wohnungseinrichtung in der Schweiz, Erstattung der Steuerberatung, Sprachkurse, Einmalzahlungen für den Verkauf des Autos im Heimatland oder die Unterstützung des Ehegatten bei der Stellensuche im Inland.
Wir zeigen anhand eines umfassenden Beispiels wie die Herausforderungen gemeistert werden können und wie diese Leistungen im Lohnausweis dargestellt werden.