Steuererhöhung bei Kapitalbezügen aus der Vorsorge vom Tisch

1. News – Vorlage im Parlament gescheitert

Gute Nachrichten für Vorsorgesparer: Die geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule ist vom Tisch. Der Nationalrat hat die Massnahme gestern als Zweitrat abgelehnt. Damit ist die im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) vorgesehene Erhöhung der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der beruflichen und privaten Vorsorge politisch gescheitert.

Ein Referendum oder eine Umsetzung per 2027 ist damit nicht mehr aktuell.

2. Worum ging es ursprünglich?

Der Bundesrat hatte im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP27) vorgeschlagen, Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a künftig höher zu besteuern (Massnahme Nr. 56).

Zwar sollten Kapitalleistungen weiterhin separat vom übrigen Einkommen besteuert werden, doch Beträge über CHF 100’000 wären deutlich stärker belastet worden, insbesondere bei hohen Vorsorgekapitalien. Die Massnahme hätte ausschliesslich die Direkte Bundessteuer betroffen und wäre frühestens per 1. Januar 2027 in Kraft getreten.

 
Ausführliche Analyse: Die Einschätzung vom Sommer 2025 von unserem Experten Lukas Kretz finden Sie hier:
Drohende Steuererhöhung bei Kapitalbezügen aus der Vorsorge

3. Fazit: Vorsorge bleibt ein attraktives Steuerplanungsinstrument

Mit der Ablehnung der Vorlage bleiben die steuerlichen Vorteile von Einzahlungen in die Säule 2 und die Säule 3a vollumfänglich bestehen. Umso wichtiger ist eine vorausschauende und individuelle Vorsorge und Steuerplanung.

Neu besonders relevant: Ab 2026 sind erstmals Nachzahlungen in die Säule 3a für verpasste Beitragsjahre (ab 2025) möglich. Dies eröffnet zusätzliches steuerliches Optimierungspotenzial, das gezielt genutzt werden sollte – abgestimmt auf Einkommen, Vermögen, Vorsorgesituation und künftige Bezugsstrategie.

BDO unterstützt Sie dabei gerne: Wir erarbeiten mit Ihnen massgeschneiderte, sinnvolle, auf Ihre Lebenssituation angepasste und vor allem unabhängige Lösungen. Da wir keine eigenen Vorsorgeprodukte (Säule 2, Säule 3a etc.) anbieten, analysieren wir Ihr Spar- und Steuerpotenzial stets objektiv und produktneutral.

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