Kapitalbezüge im Fokus der Bundessteuern
Kapitalbezüge im Fokus der Bundessteuern
BDO hatte bereits am 25. Oktober 2024 einen Artikel zu den Bestrebungen des Bundesrates, die Kapitalleistungen aus der Säule 2 und Säule 3a zukünftig höher zu besteuern, publiziert (siehe Bundesratsreform: Steuern vs. Vorsorge – wer profitiert wirklich? - BDO von Kaufmann / Ettlin). Dies als einer der vielfältigen Massnahmen, um den Bundeshaushalt mit dem Entlastungspaket 2027 zu sanieren.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat am 29. Januar 2025 das entsprechende Reformpaket inklusive möglicher, erhöhter Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Säule 2 und Säule 3a publiziert (Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27). Im Gegensatz zur heutigen Besteuerung würden Kapitalleistungen immer noch gesondert und privilegiert besteuert, jedoch deutlich höher als mit dem heutigen progressiven Tarif. Der maximale Steuersatz bei den Kapitalauszahlungen würde sich an den Maximalsatz bei den ordentlichen Einkommenssteuern auf Bundesebene (siehe z.B. Kapitalauszahlung von CHF 20'000'000 ergibt sich im Reformszenario eine Besteuerung von annähernd 10%) annähern .
Quelle: Tabelle aus der Vernehmlassungsvorlage des Bundes zum Entlastungspaket 2027 des Bundeshaushalts
Der Bundesrat erhofft sich mit den redigierten Bestimmungen zur Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus den Vorsorgewerken der 2. Säule und der Säule 3a Mehreinnahmen von rund CHF 160 Millionen pro Jahr. Die Vernehmlassung läuft bis zum 5. Mai 2025. Im Anschluss wird die Berichterstattung bis Herbst 2025 und eine mögliche Behandlung - und eventuelle Beschlussfassung - in den Räten in der Wintersession 2025 erwartet.
Eine allfällige Einführung ist bei Zustimmung per 1. Januar 2028 auf Ebene der Direkten Bundessteuern vorgesehen. Es bleibt nur eine kurze Zeit zu reagieren. Aktuelle Vorsorgepläne, -einkäufe und -bezüge sollten in Anbetracht der drohenden Reform der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge überprüft werden.
Die guten Nachrichten:
1. Die Kantone können in der Ausgestaltung der Tarife für die Besteuerung der Kapitalleistungen aus der 2. Säule bzw. Säule 3a weiterhin ihre Autonomie walten lassen (siehe z.B. Kanton Luzern Steuergesetzrevision 2025 des Kantons Luzern - BDO).
und
2. Die spezifische Massnahme im Sanierungspaket des Bundeshaushaltes benötigt eine Gesetzesänderung, weshalb die FDP und somit die Partei der Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Parlament bereits Opposition angekündigt hat. Trotzdem gilt: Es ist möglich, dass ab 2028 die Besteuerung der Kapitalauszahlungen in der Vorsorgewelt neu aussieht.
Kontaktieren Sie unsere Steuerexpertinnen und -experten, um die bedeutsamen Vorschläge des Bundesrates für Ihre persönliche Situation zu analysieren.
Quelle: Tabelle aus der Vernehmlassungsvorlage des Bundes zum Entlastungspaket 2027 des Bundeshaushalts
Der Bundesrat erhofft sich mit den redigierten Bestimmungen zur Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus den Vorsorgewerken der 2. Säule und der Säule 3a Mehreinnahmen von rund CHF 160 Millionen pro Jahr. Die Vernehmlassung läuft bis zum 5. Mai 2025. Im Anschluss wird die Berichterstattung bis Herbst 2025 und eine mögliche Behandlung - und eventuelle Beschlussfassung - in den Räten in der Wintersession 2025 erwartet.
Eine allfällige Einführung ist bei Zustimmung per 1. Januar 2028 auf Ebene der Direkten Bundessteuern vorgesehen. Es bleibt nur eine kurze Zeit zu reagieren. Aktuelle Vorsorgepläne, -einkäufe und -bezüge sollten in Anbetracht der drohenden Reform der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge überprüft werden.
Die guten Nachrichten:
1. Die Kantone können in der Ausgestaltung der Tarife für die Besteuerung der Kapitalleistungen aus der 2. Säule bzw. Säule 3a weiterhin ihre Autonomie walten lassen (siehe z.B. Kanton Luzern Steuergesetzrevision 2025 des Kantons Luzern - BDO).
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2. Die spezifische Massnahme im Sanierungspaket des Bundeshaushaltes benötigt eine Gesetzesänderung, weshalb die FDP und somit die Partei der Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Parlament bereits Opposition angekündigt hat. Trotzdem gilt: Es ist möglich, dass ab 2028 die Besteuerung der Kapitalauszahlungen in der Vorsorgewelt neu aussieht.
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