Standortförderung: Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)
Standortförderung: Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)
Luzern investiert in Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Am 27. September 2026 entscheidet die Luzerner Stimmbevölkerung über die Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik. Mit der Vorlage soll der Weg für den neuen Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) freigemacht werden. Sagt Luzern Ja, schafft der Kanton ein zukunftsweisendes Förderinstrument für innovative Unternehmen und investiert gezielt in Forschung, Entwicklung und zukunftsgerichtete Wertschöpfung.
Vorbehaltlich der Zustimmung in der Abstimmung beginnt die Umsetzungsphase mit dem geplanten Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung am 1. Oktober 2026. Für Unternehmen stellt sich schon jetzt die Frage, welche Innovationsaktivitäten förderfähig sind und welche Vorbereitungen bis zur ersten Gesuchseinreichung notwendig sind.
Wer kann vom LIB profitieren?
Der LIB richtet sich grundsätzlich an Unternehmen aller Grössen mit einer effektiven wirtschaftlichen Präsenz im Kanton Luzern. Dazu gehören insbesondere eigene Räumlichkeiten, Personal sowie eine tatsächliche operative Tätigkeit vor Ort.
Zu den zentralen Voraussetzungen zählen insbesondere:
- Wirtschaftliche Präsenz im Kanton Luzern
- Eintrag im Handelsregister
- Nachweis nachhaltigen Wirtschaftens
- Schweizer Jahresabschluss mit ordentlicher Revision
- Fristgerechte und formell korrekte Gesuchseinreichung
Nicht ausreichend sind hingegen rein formale Strukturen ohne tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit oder blosse Verwaltungstätigkeiten im Kanton Luzern.
Welche Tätigkeiten sind förderfähig?
Der LIB orientiert sich an den international anerkannten Frascati-Kriterien, ist jedoch bewusst breit und praxisnah ausgestaltet. Förderfähig sind insbesondere Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
- Innovationsnahe Management- und Unterstützungsfunktionen: zum Beispiel IP-Management, innovationsbezogene IT- und Finanzfunktionen sowie regulatorische Aufgaben im direkten F&E-Kontext. Dazu zählen etwa die Entwicklung neuer Produkte, Technologien oder eigener Softwarelösungen. Routinearbeiten oder Standardlösungen sind ausgeschlossen.
Welche Kosten kommen in Betracht?
Der Kanton übernimmt bis zu 50 Prozent der qualifizierenden Aufwendungen. Förderfähig sind insbesondere folgende Aufwandskategorien:
- Personalaufwand
- Investitionsaufwendungen (z.B. Abschreibungen auf qualifizierenden Sachanlagen)
- Auftragsforschungsaufwendungen
- Sonstige innovationsbezogene Aufwendungen (z.B. Verbrauchsmaterial oder externe Spezialleistungen)
Voraussetzung ist jeweils ein direkter Zusammenhang mit einer förderfähigen Tätigkeit. Eine Doppelförderung mit anderen Instrumenten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zur Vorbereitung
Die erste Gesuchseinreichung wird Anfang 2027 erwartet. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen,
- welche Projekte potenziell förderfähig sind,
- welche Kosten nachvollziehbar erfasst werden können,
- ob die erforderliche Dokumentation vorhanden ist,
- ob bei Auftragsforschung die relevanten Funktionen und Verantwortlichkeiten ausreichend nachgewiesen werden können.
Neben der Innovationsleistung ist eine nachvollziehbare Dokumentation entscheidend für den Erfolg des Gesuchs.
Wichtige Termine auf einen Blick – bei Annahme der Vorlage
Zeitplan Standortförderung
- 27. September 2026: Volksabstimmung zur Standortförderung
- 1. Oktober 2026: Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung (bei Annahme der Vorlage)
- Oktober 2026: Veröffentlichung des Handbuchs LIB sowie der offiziellen Gesuchsunterlagen
- 31. Januar 2027: Erste Einreichfrist für die Beitragsjahre 2026/2027 (Berechnungsbasis: 2024/2025)
- Ab Februar 2027: Prüfung der eingereichten Gesuche
- Bis Ende 2027: Auszahlung bzw. Gutschrift der Beiträge
Fazit
Der Luzerner Innovationsbeitrag wäre ein bedeutendes neues Förderinstrument für innovative Unternehmen im Kanton Luzern. Nutzen Sie die Zeit für einen Rückblick:
Haben Sie in den Geschäftsjahren 2024 oder 2025 eigene Entwicklungsprojekte, technologische Innovationen oder neue Geschäftsprozesse umgesetzt? Da die ersten Gesuche für die Beitragsjahre 2026 und 2027 auf den Abschlüssen der Jahre 2024 und 2025 basieren, sollten Sie die entsprechenden Dokumentationen bereits jetzt aufbereiten.
