Regula Bergsma
Eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung kann künftige Streitigkeiten verhindern und die Zukunft von Familienunternehmen sichern. Durch rechtzeitige Regelungen haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Liebsten besonders zu begünstigen. Der Vorsorgeauftrag regelt Ihre Vertretung im Falle von Urteilsunfähigkeit und schützt vor Einmischung durch fremde, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingesetzte Personen.
BDO, mit einem spezialisierten Team aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und in enger Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten im Ausland, bietet eine umfassende Beratung und Regelung Ihrer Nachlassangelegenheiten, sowohl im Inland als auch im Ausland. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung im Rahmen der Erbteilung oder durch ein Willensvollstreckmandat.
Unsere Kompetenzbereiche:
- Ehe- und Erbvertrag
- Konkubinatsvertrag
- Testament
- Schenkungsvertrag
- Vorsorgeauftrag
- Generalvollmacht