Eigenmietwert abgeschafft: Was bedeutet das für Wohneigentümerinnen und -eigentümer?
Eigenmietwert abgeschafft: Was bedeutet das für Wohneigentümerinnen und -eigentümer?
Die Schweizer Bevölkerung hat am Sonntag entschieden: Der Eigenmietwert gehört der Vergangenheit an. Mit der gestrigen Abstimmung wurde ein zentrales Element der Wohneigentumsbesteuerung abgeschafft. Was bedeutet dieser historische Entscheid für Eigentümerinnen und Eigentümer?
Was wurde beschlossen?
Die Reform der Wohneigentumsbesteuerung bringt folgende Änderungen mit sich:
Welche Folgen hat die Abschaffung des Eigenmietwerts für Eigentümerinnen und Eigentümer?
Die Auswirkungen sind vielschichtig und hängen stark von der individuellen Situation ab:
1. Entlastung für schuldenfreie Eigentümerinnen und Eigentümer
Wer seine Immobilie bereits abbezahlt hat und keine grösseren Unterhaltskosten geltend macht, profitiert. Die Steuerlast sinkt, da der fiktive Eigenmietwert entfällt – ohne dass relevante Abzüge wegfallen.
2. Nachteile für stark verschuldete Eigentümerinnen und Eigentümer
Wer hohe Hypotheken hat, verliert mit dem eingeschränkten Schuldzinsabzug eine wichtige steuerliche Entlastung. Besonders betroffen sind jüngere Eigentümerinnen und Eigentümer, die kürzlich gekauft haben und noch keine zehn Jahre im Besitz der Immobilie sind.
3. Investitionen in Nachhaltigkeit verlieren steuerlichen Anreiz
Massnahmen wie die Installation von Photovoltaikanlagen oder energetische Sanierungen sind künftig steuerlich weniger attraktiv, zumindest auf Bundesebene. Kantone könnten hier eigene Regelungen treffen.
4. Zweitwohnungen werden stärker belastet
Die neue Objektsteuer trifft Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen oder nicht selbst genutzten Immobilien. Diese Steuer soll den Wegfall des Eigenmietwerts kompensieren.
Was ist jetzt zu tun?
Eigentümerinnen und Eigentümer sollten ihre finanzielle und steuerliche Situation neu bewerten:
- Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutzte Immobilien.
- Streichung der Unterhalts- und Verwaltungskostenabzüge bei selbstgenutztem Wohneigentum.
- Einschränkung des Schuldzinsabzugs: Nur noch für Ersterwerber und auf zehn Jahre begrenzt.
- Keine Abzüge mehr für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auf Bundesebene.
- Einführung einer Objektsteuer für Zweitwohnungen.
- Hypothekenstruktur prüfen: Ist eine Umschuldung oder Anpassung sinnvoll?
- Geplante Investitionen überdenken: Lohnt sich eine energetische Sanierung noch?
- Kantonale Regelungen beobachten: Einige Kantone könnten eigene Abzugsmöglichkeiten beibehalten.
- Steuerberatung in Anspruch nehmen: Eine individuelle Analyse ist jetzt besonders wichtig.