Jahresbericht 2024 der Meldestelle für Geldwäscherei: Zunahme der Verdachtsmeldungen
Jahresbericht 2024 der Meldestelle für Geldwäscherei: Zunahme der Verdachtsmeldungen
Im Jahr 2024 gingen bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) insgesamt 15'141 Verdachtsmeldungen ein. Das entspricht ungefähr 59 Meldungen pro Werktag - eine Zunahme von 27,5% im Vergleich zum Vorjahr. Seit der Einführung von «goAML» im Jahr 2020 hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen somit nahezu verdreifacht. Trotz dieser Entwicklung betont die MROS, dass sich die Qualität der Verdachtsmeldungen nicht verbessert hat.
Wichtige Erkenntnisse aus dem MROS-Bericht
- 72,5% der Verdachtsmeldungen erfolgten aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht (Art.9 GwG), 21,7 % auf Basis des Melderechts (Art. 305ter Abs. 2 StGB).
- In 5,6% der Fälle wurden Verhandlungen zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung wegen eines Verdachts abgebrochen.
- Verdachtsmomente entstehen am häufigsten durch Transaktionsmonitoring oder externe Hinweise.
- In knapp 60% der Verdachtsmeldungen wurde Betrug als mutmassliche Vortat genannt.
- Die MROS leitete 1'043 Anzeigen an Strafverfolgungsbehörden weiter, was einer Zunahme von 20,4% entspricht.
- Die Strafbehörden meldeten der MROS 82 Strafbefehle, 48 Urteile sowie 262 Nichtanhandnahmen oder Einstellungsverfügungen im Zusammenhang mit MROS-Anzeigen.
Die MROS stellt fest, dass trotz steigender Anzahl oft ungenügend abgeklärte oder oberflächliche Verdachtsmeldungen eingereicht werden; häufig fehlen Nachweise für besondere Abklärungen gemäss Art. 6 GwG.
Welche Abklärungspflichten bestehen für Finanzintermediäre?
Die im GwG verankerten Sorgfaltspflichten sind kaskadenartig aufgebaut und auch im Meldewesen von zentraler Bedeutung. Ausgangspunkt bildet Art. 3 – 5 GwG zur Identifizierung der Vertragspartei, der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie der periodischen Wiederholung dieser Pflichten. Die besonderen Abklärungspflichten in Art. 6 GwG sehen vor, Hintergründe sowie den Zweck von Transaktionen und Geschäftsbeziehung risikobasiert zu prüfen. Die Finanzintermediäre müssen Hinweisen und Verdachtsmomenten nachgehen und diese abklären. Führen diese Abklärungen zu keinem Erfolg bzw. lassen sich die Verdachtsmomente nicht ausräumen, ist eine Verdachtsmeldung an die MROS zu erstatten.
Qualität vs. Schnelligkeit - was erwartet die MROS?
Gemäss Art. 9 Abs. 1 GwG ist die Verdachtsmeldung unverzüglich zu erstatten. Entsprechend versuchen die Finanzintermediäre, eine Meldung möglichst rasch abzusetzen, um den regulatorischen Vorgaben zu genügen und eine strafrechtliche Haftung auszuschliessen.
Allerdings müssen die Verdachtsmeldungen und die ihr zugrunde liegenden Abklärungen eine gewisse inhaltliche Qualität aufweisen, damit die MROS sie sinnvoll verarbeiten kann. Entsprechend erläutert die MROS in ihrem Jahresbericht, dass Finanzintermediäre die erforderliche Zeit aufwenden dürfen, um die erforderlichen Abklärungen in der gebotenen Tiefe durchzuführen zu können. Nach Auffassung der MROS benötigen Finanzintermediäre einen gewissen Spielraum bei der Wahl ihrer Abklärungshandlungen und der dafür benötigten Zeit. Insofern lässt sich die korrekte Zeitdauer, welche Abklärungen in Anspruch nehmen dürfen, nicht schematisch festlegen. Es ist immer der konkrete Einzelfall unter Einbezug des Risikos, der Sachlage und Komplexität der Geschäftsbeziehung von Bedeutung.
Wie ausführlich sollten die interne Dokumentation und die Verdachtsmeldung sein?
Die Finanzintermediäre sollten jeden Entscheid über eine Meldung bzw. Nicht-Meldung in einem internen Memo festhalten, welches die zeitlichen Abläufe, die durchgeführten Abklärungen und daraus gewonnen Erkenntnisse sowie die Gründe für die Meldung bzw. Nicht-Meldung nachvollziehbar dokumentiert.
Umfangreiche Abklärungen und eine detaillierte interne Dokumentation bilden die Basis für eine qualitativ hochwertige Verdachtsmeldung. Laut MROS müssen Finanzintermediäre die Sachlage so weit klären, dass sie sich eine fundierte Meinung bilden können. Ebenso wichtig wie die ausreichende Abklärungstiefe ist auch die Vollständigkeit der Verdachtsmeldungen. Nach wie vor erhält die MROS zahlreiche Meldungen mit unzureichenden oder fehlenden Informationen, die deshalb zur Nachbesserung an die Finanzintermediäre zurückgewiesen werden müssen.
Fazit: Qualitative Verdachtsmeldungen als Schlüssel zur wirksamen Geldwäschereibekämpfung
Der Jahresbericht der MROS zeigt erneut einen deutlichen Anstieg der Verdachtsmeldungen. Der Jahresbericht bildet jedoch nicht nur die neuste Statistik ab, sondern ist auch ein klarer Aufruf zu einer besseren Qualität der Verdachtsmeldungen. Die Verdachtsmeldungen und die ihr zugrunde liegenden Abklärungen müssen eine gewisse inhaltliche Qualität aufweisen, damit die MROS sie sinnvoll aufbereiten und verarbeiten kann.
Um den regulatorischen Vorgaben zu genügen, sollten die Finanzintermediäre den Sachverhalt detailliert abklären und den Entscheid über eine Meldung bzw. Nicht-Meldung angemessen dokumentieren. Auf dieser Basis können dann qualitative Verdachtsmeldungen mit ausreichendem Informationsgehalt erstattet werden.