Steuertipp für die Erstellung der Steuererklärung
Steuertipp für die Erstellung der Steuererklärung
So erstellen Sie Ihre Steuererklärung korrekt und sparen dabei gezielt Steuern
Eines ist klar: Niemand würde die Steuerdeklaration als «Hobby» bezeichnen. Dennoch ist die Erstellung der Steuererklärung eine jährlich wiederkehrende, wichtige Aufgabe. Wer seine Steuererklärung korrekt, vollständig und fristgerecht einreicht, kann nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld sparen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen praxisnah, worauf Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung achten sollten, welche Fehler Sie vermeiden können und wie Sie Ihre Steuerlast optimal optimieren.
Erstellung der Steuererklärung:
Achten Sie auf Vollständigkeit
Egal ob Einnahmen oder Ausgaben – nur was Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren, kann auch steuerlich berücksichtigt werden. Fehlende Angaben führen häufig dazu, dass Sie unnötig hohe Steuern bezahlen.
Prüfen Sie daher sorgfältig:
- Sind alle Einkünfte korrekt erfasst?
- Wurden sämtliche abzugsfähigen Aufwände berücksichtigt?
- Liegen alle notwendigen Belege vor?
Warum ist Vollständigkeit so wichtig?
Die private Steuererklärung basiert auf einem sogenannten «gemischten Verfahren»: Als steuerpflichtige Person sind Sie für die korrekte und vollständige Deklaration verantwortlich, während die Steuerbehörde Ihre Angaben prüft und die definitive Steuerveranlagung festlegt. Doch auch hier gibt es Fallstricke – und Fehler können teuer werden.
Unvollständige oder falsche Angaben können:
- Rückfragen der Steuerbehörde
- Verzögerungen
- Nachzahlungen
- oder sogar Bussen nach sich ziehen
Haben Sie Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen korrekt angegeben?
Wir empfehlen Ihnen, einen Vermögensvergleich zu erstellen, um die Vollständigkeit Ihrer Steuererklärung zu überprüfen. Dabei wird die Vermögensentwicklung mit dem steuerbaren Einkommen abgeglichen. So erkennen Sie rasch Unstimmigkeiten und vermeiden spätere Rückfragen. Mehr dazu erfahren Sie im BDO Newsletter: «Steuertipp Nr. 34 - Was Sie bei der Steuererklärung auf keinen Fall vergessen sollten.
Haben Sie alle Steuerabzüge geltend gemacht?
Steuerabzüge sind der wichtigste Hebel zur Optimierung Ihrer Steuerlast. Vergessene Abzüge gehen in der Regel verloren. Welche Abzüge Sie geltend machen können, haben wir im BDO Newsletter: «Steuertipp Nr. 33 - was Sie bei der Steuererklärung auf keinen Fall vergessen sollten - Steuerabzüge» im Detail erläutert.
Die wichtigsten Steuerabzüge im Überblick
- Veränderungen in der Familiensituation (Heirat, Scheidung, Kinder)
- Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Parteien
- Erbschaften und Schenkungen
- Liegenschaftsunterhalt (Renovationen, Sanierungen)
- Krankheits- und Unfallkosten
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Einkäufe in die 2. Säule
- Kinderbetreuungskosten
- Unterstützungszahlungen an Angehörige
- Weiterbildungskosten
- Schuldzinsen für Hypotheken, Darlehen oder Kredite
Wichtig: Vergessene Abzüge sind in der Regel steuerlich verloren. Falls Ihnen unmittelbar nach Einreichung der Steuererklärung ein übersehener Abzug auffällt, können Sie Belege nachreichen. Nach der definitiven Veranlagung bleibt nur eine Einsprachefrist von 30 Tagen. Danach ist eine Korrektur nur noch über eine Steuerrevision möglich – und diese gelingt in der Praxis selten.
Mit der BDO-Steuer-Checkliste zu den Steuerabzügen geht in Zukunft nichts mehr vergessen.
So sammeln Sie Belege für die Steuererklärung effizient
Das lückenlose Sammeln aller relevanten Belege erleichtert die Steuererklärung erheblich. Legen Sie alle steuerrelevanten Unterlagen laufend digital oder physisch ab. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung – so haben Sie alle Belege direkt griffbereit.
Tipp: Nutzen Sie Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr als Checkliste. Gehen Sie die einzelnen Positionen durch und prüfen Sie, ob eine Deklaration oder ein Abzug erforderlich ist. So vergessen Sie keine Position und behalten jederzeit den Überblick.
Steuererklärung: Was gehört ins Wertschriftenverzeichnis?
Im Wertschriftenverzeichnis deklarieren Sie sämtliche Erträge aus Ihrem beweglichen Vermögen weltweit, darunter:
- Bank- und Sparzinsen
- Dividenden und Liquidationsüberschüsse
- Einkünfte aus Obligationen
- Erträge aus Fondsanlagen
- Rückkauffähige Kapitalversicherungen mit Einmalprämie (sofern sie nicht der Vorsorge dienen)
Die korrekte Deklaration dieser Erträge kann aufwendig sein. Bei grösseren Vermögen oder bei Veränderungen während des Jahres (Käufe und Verkäufe) empfiehlt sich ein kostenpflichtiger Steuerauszug Ihrer Bank, um Fehler zu vermeiden.
Zahlungen und Verträge mit Angehörigen korrekt deklarieren
Geschäfte mit nahestehenden Personen erfordern besondere Sorgfalt:
- Darlehen innerhalb der Familie oder an Privatpersonen: Ein Vertrag und ein jährlicher Zins- und Kapitalausweis sind empfehlenswert.
- Leistungsaustausch mit der eigenen Gesellschaft: Bei kleineren Gesellschaften werden viele Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Hauptaktionär oder der einzigen Aktionärin abgeschlossen. Dieselbe Person unterzeichnet somit für die Gesellschaft und für sich selbst (sogenannte Insichgeschäfte). Bei kleineren Unternehmen müssen alle Rechtsgeschäfte über 1'000 Franken schriftlich dokumentiert werden (Art. 718b OR).
- Erbengemeinschaften oder einfache Gesellschaften: Bestimmen Sie eine Vertretung, die die zu deklarierenden Faktoren für alle Mitglieder der einfachen Gesellschaft aufbereitet. Die meisten Kantone stellen entsprechende Formulare zu Verfügung.
- Alimente: Um Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, sollte eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung erstellt werden. Diese dient als Basis für die Steuererklärungen.
- Dividenden aus eigenen Gesellschaften: Ohne Dividendenausweis besteht für KMU das Risiko, dass diese nicht deklariert und somit die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verweigert wird.
So vermeiden Sie steuerliche Herausforderungen beim Erstellen der Steuererklärung
Kapitalgesellschaften: Vorsicht bei geldwerten Leistungen
Als Inhaber oder Inhaberin einer Kapitalgesellschaft gilt das Drittvergleichsprinzip (arm's length). Leistungen müssen so ausgestaltet sein, wie sie auch mit externen Dritten vereinbart würden.
Wenn Ihre Gesellschaft eine Leistung ausschliesslich aufgrund Ihrer Beteiligung erbringt – und nicht, weil es eine geschäftsübliche Vereinbarung wäre – handelt es sich um eine Leistung, die in dieser Art und Weise nicht an einen Dritten erbracht wird, also nicht drittkonform ist.
Die Steuerbehörden beobachten diese Vorgänge genau und prüfen, ob geldwerte Leistungen vorliegen. Sollte dies der Fall ist, drohen Nach- und Strafsteuern für die Gesellschaft und die Privatperson. Es stellt sich die Frage, ob Verrechnungssteuern geschuldet und erstattungsfähig sind.
Beispiele für geldwerte Leistungen:
- Zinslose oder unangemessene Darlehen an sich selbst oder Angehörige
- Geschäftswagen für den Ehepartner oder die Ehepartnerin (falls sie nicht oder nur marginal im Unternehmen arbeiten)
- Mehrere Firmenwagen für den Inhaber oder die Inhaberin
- Luxusfahrzeuge ohne geschäftlichen Zweck
- Übernahme eines Leasingfahrzeugs ins Privatvermögen zum Leasingrestkaufpreis statt zum Verkehrswert
- Verbuchung privater Ausgaben
Solche Konstellationen führen oft zu Nach- und Strafsteuern.
Selbstständige: Klare Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen
Für Selbstständige ist die saubere Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen essenziell. Eine Vermischung kann nicht nur steuerliche Probleme verursachen, sondern auch den Überblick über die eigene Buchhaltung erschweren.
Ordnen Sie Ihre Vermögenswerte korrekt zu?
Achten Sie darauf, dass Vermögenswerte (z.B. Fahrzeuge oder Immobilien), die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden, dem Bereich zugeordnet werden, dem sie überwiegend (mehr als 50%) dienen (Präponderanzmethode).
- Bei überwiegend geschäftlich genutzten Vermögenswerten ist die Verbuchung im Geschäftsvermögen korrekt. Der private Anteil muss jedoch korrekt als Privatnutzung erfasst werden.
- Bei Liegenschaften mit gemischter Nutzung sollte der private Anteil durch eine angemessene Miete berücksichtigt werden.
- Falls Sie Vermögenswerte aus dem Geschäfts- ins Privatvermögen überführen, muss dies zum aktuellen Verkehrswert erfolgen.
- Vermeiden Sie bei Ladengeschäften unregistrierte Bargeldentnahmen aus der Geschäftskasse – auch wenn Sie diese später auf dem Privatkonto ausgleichen.
- Private Auslagen sollten nicht der Firma belastet werden, auch wenn die Verbuchung korrekt auf dem Privatkonto erfolgt.
- Überweisen Sie sich die für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel auf ein privates Bankkonto und wickeln Sie Privatzahlungen davon ab.
Jede finanzielle Transaktion sollte dokumentiert werden – sammeln Sie also alle schriftlichen Belege.
Erstellung der Steuererklärung: Mit BDO auf der sicheren Seite
Sie können Ihre Steuererklärung selbst erstellen - oder sich professionell begleiten lassen.
Eine fachliche Unterstützung lohnt sich besonders bei:
- Scheidung, Trennung oder Todesfall
- Immobilienkauf
- Selbstständigkeit
- komplexer Steuerdeklaration
- fehlenden steuerlichen oder rechtlichen Kenntnissen
- Zeitmangel
- hoher Steuerbelastung
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre steuerliche Situation und optimieren Ihre Steuerstrategie langfristig.
Einreichung und Dokumentation der Steuererklärung
Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton – meistens ist der Stichtag der 31. März. Fristverlängerungen sind in der Regel problemlos möglich. Viele Kantone bieten zudem digitale Steuererklärungen an.
Aufbewahrung: Belege und Steuerunterlagen sollten mindestens 10 Jahre archiviert werden.
Fazit: Steuererklärung erstellen - sorgfältig, vollständig, optimiert
Mit einer strukturierten Vorgehensweise, vollständigen Angaben und optimal genutzten Abzügen lässt sich die Steuererklärung effizient, korrekt und steueroptimiert erledigen. Gerne unterstützen wir Sie persönlich dabei.
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