Steuertipp für die Erstellung der Steuererklärung

Eines ist klar: Niemand würde die Steuerdeklaration als «Hobby» bezeichnen. Dennoch ist die Erstellung der Steuererklärung eine jährlich wiederkehrende, wichtige Aufgabe. Wie lässt sich diese unliebsame Pflicht erfolgreich anpacken? In diesem Artikel zeigen wir, auf welche Punkte Sie achten sollten.

Erstellung der Steuererklärung: Achten Sie auf Vollständigkeit

Egal ob Einnahmen oder Ausgaben – nur was Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren, kann auch steuerlich berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise mehr Steuern zahlen, als nötig wäre, wenn Sie vergessen, abzugsfähige Aufwände anzugeben. Prüfen Sie daher genau, ob alle Belege vorhanden sind und keine wichtigen Angaben fehlen.

Warum ist das so wichtig? Die private Steuererklärung ist keine reine Selbstdeklaration wie zum Beispiel die Mehrwertsteuerabrechnung. Sie unterliegt einem «gemischten Verfahren»: Als steuerpflichtige Person sind Sie für die Deklaration aller massgebenden Tatsachen verantwortlich, während die Steuerbehörde Ihre Angaben überprüft und den Steuerbetrag in der Veranlagungsverfügung festlegt. Doch auch hier gibt es Fallstricke – und Fehler können teuer werden.

 

Haben Sie Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen korrekt angegeben?

Insbesondere nicht deklarierte Einkommensbestandteile können zu Rückfragen oder gar Nachzahlungen führen – doch das lässt sich vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, einen Vermögensvergleich zu erstellen, um die Vollständigkeit Ihrer Steuererklärung zu überprüfen. Dabei wird Ihre Vermögensveränderung mit Ihrem steuerbaren Einkommen abgeglichen. Die Steuerverwaltung prüft Ihre Angaben genau – und wenn etwas nicht plausibel erscheint, wird sie anlässlich der Veranlagung nachhaken.

Stellen Sie sich also bereits bei der Einreichung der Steuererklärung die Frage, ob Ihre Vermögensveränderungen plausibel sind. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen. Mehr dazu erfahren Sie im BDO Newsletter:  «Steuertipp Nr. 34 - Was Sie bei der Steuererklärung auf keinen Fall vergessen sollten - vollständige Steuerdeklaration».

Bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen, stehen Ihnen unsere Steuerexpertinnen und -experten gerne beratend zur Seite.

 

Haben Sie Steuerabzüge vergessen?

Nutzen Sie alle Steuerabzüge, um Ihre Steuerlast zu optimieren. Welche Abzüge Sie geltend machen können, haben wir im BDO Newsletter: «Steuertipp Nr. 33 - was Sie bei der Steuererklärung auf keinen Fall vergessen sollten - Steuerabzüge»   im Detail erläutert.

Die wichtigsten Steuerabzüge

  • Veränderte Familienkonstellationen
  • Spenden an wohltätige Organisationen oder Parteien
  • Erbschaften und Schenkungen
  • Liegenschaftsunterhalt für grössere Reparaturen oder Sanierungen
  • Krankheits- und Unfallkosten
  • Einzahlungen in die Säule 3a
  • Einkäufe in die 2. Säule
  • Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder
  • Unterstützungszahlungen an erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbstätige Personen
  • Kosten für Weiterbildungen
  • Schuldzinsen für Hypotheken, Darlehensschulden oder Kredite

Wichtig zu wissen: Vergessene Abzüge sind in der Regel steuerlich verloren. Falls Ihnen unmittelbar nach Einreichung der Steuererklärung ein übersehener Abzug auffällt, können Sie Belege nachreichen. Nach der Veranlagung bleibt Ihnen eine Frist von 30 Tagen, um per Einsprache eine Korrektur zu erwirken. Ist diese Frist verstrichen, bleibt nur noch der Weg der Steuerrevision – allerdings müssen Sie dann nachweisen, dass Ihnen die neuen Tatsachen erst später bekannt wurden und Sie kein Verschulden daran tragen. In der Praxis gelingt dies selten.

Haben Sie konkrete Fragen zu Ihren Steuerabzügen oder zur Erstellung Ihrer Steuererklärung? Unser Team berät Sie gerne.

 

So sammeln Sie Ihre Belege für die Steuererklärung

Das lückenlose Sammeln aller relevanten Belege ist einer der wichtigsten Punkte Ihrer Steuererklärung. Damit Sie nichts übersehen, empfehlen wir, alle steuerrelevanten Unterlagen das ganze Jahr über in einem Ordner systematisch – digital oder physisch – abzulegen. Eine gute Vorbereitung erleichtert das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung – so haben Sie alle Belege direkt griffbereit.

Ein bewährter Tipp: Nutzen Sie Ihre Steuererklärung aus dem Vorjahr als Orientierungshilfe. Gehen Sie die einzelnen Positionen durch und prüfen Sie, ob eine Deklaration oder ein Abzug erforderlich ist. So behalten Sie den Überblick.

 

Steuererklärung: Was gehört ins Wertschriftenverzeichnis?

Im Wertschriftenverzeichnis müssen Sie alle Erträge aus Ihrem weltweiten beweglichen Vermögen deklarieren. Dazu zählen:

  • Zinsen aus Guthaben jeder Art gegenüber Banken, Versicherungen oder Privaten
  • Dividenden und Liquidationsüberschüsse
  • Einkünfte aus der Veräusserung oder Rückzahlung von Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung
  • Einkünfte aus Anteilen an Anlagefonds
  • Erträge aus rückkauffähigen Kapitalversicherungen mit Einmalprämie (sofern sie nicht der Vorsorge dienen)

Die korrekte Deklaration dieser Erträge kann aufwendig sein. Bei grösseren Vermögen oder bei Veränderungen während des Jahres (Käufe und Verkäufe) können Sie bei Ihrer Bank ein kostenpflichtiges Steuerverzeichnis anfordern. So stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.

 

Zahlungen und Verträge mit Angehörigen in der Steuererklärung richtig angeben

Geschäftsvorfälle mit Banken, Pensionskassen oder externen Dienstleistern sind meist gut dokumentiert. Anders sieht es bei finanziellen Transaktionen mit Angehörigen, Freunden oder Nahestehenden aus – hier fehlen oft klare Belege. Das kann dazu führen, dass diese nicht korrekt oder gar nicht deklariert werden. Beachten Sie folgende Punkte:

  • Darlehen innerhalb der Familie oder an Privatpersonen: Ein Vertrag und ein jährlicher Zins- und Kapitalausweis sind empfehlenswert.
  • Leistungsaustausch mit der eigenen Gesellschaft: Bei kleineren Gesellschaften werden viele Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Hauptaktionär oder der einzigen Aktionärin abgeschlossen. Dieselbe Person unterzeichnet somit für die Gesellschaft und für sich selbst (sogenannte Insichgeschäfte). Bei kleineren Unternehmen müssen alle Rechtsgeschäfte über 1'000 Franken schriftlich dokumentiert werden (Art. 718b OR).
  • Erbengemeinschaften oder einfache Gesellschaften: Bestimmen Sie eine Vertretung, die die zu deklarierenden Faktoren für alle Mitglieder der einfachen Gesellschaft aufbereitet. Die meisten Kantone stellen entsprechende Formulare zu Verfügung.
  • Alimente: Um Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, sollte eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung erstellt werden. Diese dient als Basis für die Steuererklärungen.
  • Dividenden aus eigenen Gesellschaften: Ohne Dividendenausweis besteht für KMU das Risiko, dass diese nicht deklariert und somit die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verweigert wird.
 

So vermeiden Sie steuerliche Herausforderungen beim Erstellen der Steuererklärung

Kapitalgesellschaften: Vorsicht bei geldwerten Leistungen

Als Unternehmer oder Unternehmerin einer Kapitalgesellschaft sollten Sie geschäftliche Transaktionen mit sich selbst oder Ihren Angehörigen genauso behandeln wie mit unbeteiligten Dritten (Dealing at arm's length).

Wenn Ihre Gesellschaft eine Leistung ausschliesslich aufgrund Ihrer Beteiligung erbringt – und nicht, weil es eine geschäftsübliche Vereinbarung wäre – handelt es sich um eine Leistung, die in dieser Art und Weise nicht an einen Dritten erbracht wird, also nicht drittkonform ist.

Die Steuerbehörden beobachten diese Vorgänge genau und prüfen, ob geldwerte Leistungen vorliegen. Sollte dies der Fall ist, drohen Nach- und Strafsteuern für die Gesellschaft und die Privatperson. Es stellt sich die Frage, ob Verrechnungssteuern geschuldet und erstattungsfähig sind.

Beispiele für geldwerte Leistungen:

  • Zinslose oder unangemessene Darlehen an sich selbst oder Angehörige
  • Geschäftswagen für den Ehepartner oder die Ehepartnerin (falls sie nicht oder nur marginal im Unternehmen arbeiten)
  • Mehrere Firmenwagen für den Inhaber oder die Inhaberin
  • Luxusfahrzeuge ohne geschäftlichen Zweck
  • Übernahme eines Leasingfahrzeugs ins Privatvermögen zum Leasingrestkaufpreis statt zum Verkehrswert
  • Verbuchung von Privataufwand bei der Gesellschaft

Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten – so vermeiden Sie steuerliche Stolperfallen und mögliche Nachzahlungen.

Selbstständige: Klare Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen ist entscheidend

Auch für Selbstständige ist es essenziell, private und geschäftliche Finanzen strikt voneinander zu trennen. Denn eine Vermischung kann nicht nur steuerliche Probleme verursachen, sondern auch den Überblick über die eigene Buchhaltung erschweren.

Ordnen Sie Ihre Vermögenswerte korrekt zu?

Achten Sie darauf, dass Vermögenswerte (z. B. Fahrzeuge oder Immobilien), die sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden, dem Bereich zugeordnet werden, dem sie überwiegend (mehr als 50 %) dienen. Dies nennt man die Präponderanzmethode.

  • Bei überwiegend geschäftlich genutzten Vermögenswerten ist die Verbuchung im Geschäftsvermögen korrekt. Der private Anteil muss jedoch korrekt als Privatnutzung erfasst werden.
  • Bei Liegenschaften mit gemischter Nutzung sollte der private Anteil durch eine angemessene Miete berücksichtigt werden.
  • Falls Sie Vermögenswerte aus dem Geschäfts- ins Privatvermögen überführen, muss dies zum aktuellen Verkehrswert erfolgen.
  • Vermeiden Sie bei Ladengeschäften unregistrierte Bargeldentnahmen aus der Geschäftskasse – auch wenn Sie diese später auf dem Privatkonto ausgleichen.
  • Private Auslagen sollten nicht der Firma belastet werden, auch wenn die Verbuchung korrekt auf dem Privatkonto erfolgt.
  • Überweisen Sie sich die für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel auf ein privates Bankkonto und wickeln Sie Privatzahlungen davon ab.

Jede finanzielle Transaktion sollte dokumentiert werden – sammeln Sie also alle schriftlichen Belege.

 

Erstellung der Steuererklärung: Mit BDO auf der sicheren Seite

Sie können Ihre Steuererklärung entweder eigenständig erstellen oder an eine Fachperson delegieren.

Eine professionelle Unterstützung lohnt sich insbesondere, wenn:

  • sich ihre Lebenssituation verändert hat (Scheidung, Trennung, Todesfall)
  • Sie Immobilien erworben haben
  • Sie sich selbstständig gemacht haben
  • die Steuerdeklaration aufwendig ist
  • Ihnen die erforderlichen Kenntnisse fehlen
  • Sie wenig Zeit haben
  • Ihre Steuerbelastung hoch ist und Sie sicherstellen möchten, dass alle Abzüge optimal genutzt werden

Die Erstellung einer Steuererklärung ist kein «kreativer Prozess». Es geht darum, die Fakten des vergangenen Steuerjahres korrekt zu erfassen. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre steuerliche Situation und stellen die Weichen für eine langfristig optimierte Steuerstrategie.

 

Einreichung und Dokumentation der Steuererklärung

Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton – meistens ist der Stichtag der 31. März. Falls Sie mehr Zeit benötigen, können Sie in vielen Kantonen eine Fristverlängerung beantragen. Gut zu wissen: In vielen Kantonen ist eine digitale Steuererklärung möglich, sodass Sie Ihre Steuererklärung bequem online übermitteln können.

Wir empfehlen Ihnen, eine (digitale) Kopie der Steuererklärung und allen dazugehörigen Beilagen aufzubewahren. Diese dient auch als Hilfe für die Steuererklärung im Folgejahr. Bewahren Sie alle relevanten Belege und Dokumentationen für mindestens 10 Jahre auf.

Kompetente Steuerberatung für langfristige Planung

Es ist immer ratsam, sich bei komplexen steuerlichen Fragen professionelle Hilfe zu suchen, um die Steuerlast wirksam zu mindern. Kontaktieren Sie unsere Expertinnen und Experten für eine professionelle Steuerberatung.