Persönliche Vorsorge für den Ernstfall: Klarheit für Sie und Ihre Angehörigen
Persönliche Vorsorge für den Ernstfall: Klarheit für Sie und Ihre Angehörigen
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass Sie vorübergehend oder dauerhaft urteilsunfähig werden. Ohne entsprechende Vorsorgedokumente können selbst nahe Angehörige nicht ohne Weiteres wichtige Entscheidungen für Sie treffen. Mit einem Vorsorgeauftrag, einer Patientenverfügung und den passenden Vollmachten stellen Sie sicher, dass auch in Notsituationen Ihre Interessen gewahrt und Ihre Wünsche respektiert werden.
Was passiert, wenn Sie urteilsunfähig werden?
Wird eine Person urteilsunfähig, kann sie ihre persönlichen, finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Ohne konkrete Vorsorgeregelung haben selbst nahe Angehörige wie Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Kinder nur sehr eingeschränkte rechtliche Befugnisse, um in Ihrem Namen zu handeln.
Welche Vorsorgedokumente benötigen Sie bei Urteilsunfähigkeit?
Je nach Lebenssituation und persönlichen Bedürfnissen kommen unterschiedliche Vorsorgedokumente zum Einsatz. Der Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung sowie verschiedene Vollmachten ergänzen sich und helfen dabei, persönliche, finanzielle und medizinische Angelegenheiten nach den eigenen Wünschen zu regeln.
Vorsorgeauftrag: Wer soll Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln?
Wenn Sie keine Vorkehrungen für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit getroffen haben, ernennt die KESB eine Beistandsperson, die sich um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmert. Dazu gehören die Personensorge, d.h. die Organisation Ihres Alltags, die Vermögenssorge, welche Ihre finanziellen Angelegenheiten umfasst, sowie die Vertretung im Rechtsverkehr. Weder Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner noch Ihren Nachkommen stehen diese umfassenden Befugnisse von Gesetzes wegen zu.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit rechtswirksam und umfassend um Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern soll. Dabei können Sie eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Ihres Vertrauens als Beauftragte einsetzen und ihnen bereits heute Anweisungen erteilen. So kann sichergestellt werden, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Ein Vorsorgeauftrag ist ein sehr persönliches Dokument, das Sie entsprechend Ihrer Lebens- und Vermögenssituation sowie Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten können.
Der Vorsorgeauftrag ist gültig, wenn Sie ihn vollständig von Hand verfassen, datieren und unterschreiben oder öffentlich beurkunden lassen.
Patientenverfügung: Medizinische Behandlungen nach Ihren Wünschen regeln
Für den Fall, dass Sie nicht mehr ansprechbar oder urteilsfähig sind, können Sie in einer Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Massnahmen in welchen Situationen ergriffen werden sollen und auf welche Sie lieber verzichten möchten.
Solche Anweisungen entlasten die behandelnden Fachpersonen sowie die nahestehenden Personen bei schwierigen Entscheidungen. Je detaillierter Ihre Patientenverfügung formuliert ist, desto einfacher wird die Entscheidungsfindung für alle Beteiligten.
Zusätzlich können Sie in der Patientenverfügung eine Vertrauensperson bestimmen, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit stellvertretend für Sie medizinische Entscheidungen trifft und Ihren mutmasslichen Willen gegenüber den behandelnden Fachpersonen vertritt.
Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt, datiert und eigenhändig unterzeichnet werden. Verschiedene Organisationen, beispielsweise die Ärztevereinigung FMH, stellen entsprechende Formulare zur Verfügung. Diese können von Hand oder digital ausgefüllt sowie anschliessend datiert und unterzeichnet werden.
Generalvollmacht und Spezialvollmachten
Mit einer Generalvollmacht können Sie sicherstellen, dass beispielsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner auch im Falle einer unerwarteten Urteilsunfähigkeit rechtsgültig an Ihrer Stelle handeln kann. Dazu gehört, dass die bevollmächtigte Person sämtliche notwendigen Handlungen bei Ihrem Ausfall oder beim Eintritt Ihrer Urteilsunfähigkeit bis zur Einsetzung einer Beistandsperson beziehungsweise bis zur Validierung Ihres Vorsorgeauftrags durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) rechtsgültig vornehmen kann.
Eine Generalvollmacht sollte Befugnisse, die über reine Verwaltungshandlungen hinausgehen, ausdrücklich aufführen. Es empfiehlt sich, Ihre Unterschrift auf der Generalvollmacht beglaubigen zu lassen, damit deren Gültigkeit später nicht infrage gestellt werden kann.
Banken anerkennen in der Regel nur ihre eigenen Vollmachten. Um sicherzustellen, dass die von Ihnen beauftragte Person über bestimmte Konten verfügen und Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sind zusätzlich zur Generalvollmacht Bankvollmachten zu erteilen. Darüber hinaus können weitere Spezialvollmachten für bestimmte Rechtsgeschäfte ausgestellt werden.

