Vorsorgeplanung: Persönliche Vorsorge für Notsituationen
Vorsorgeplanung: Persönliche Vorsorge für Notsituationen
Ein Unfall, eine schwere Krankheit – und plötzlich ist man urteilsunfähig.
Sind Sie auf eine solche Situation vorbereitet? Haben Sie beispielweise geregelt, wer Ihre Zahlungen erledigen kann? Wer sich um Ihren Unterhalt und denjenigen Ihrer Familie kümmert? Haben Sie auch bedacht, wer über medizinisch notwendige Eingriffe entscheidet?
Was passiert, wenn ich plötzlich ausfalle oder urteilsunfähig werde?
Ohne konkrete Vorsorgeregelung haben selbst enge Angehörige wie Ehepartner oder Kinder kaum rechtliche Befugnisse, um in Ihrem Namen zu handeln.
Ohne Vorkehrungen sind die Kompetenzen Ihrer Angehörigen, Entscheidungen zu treffen, Massnahmen zu ergreifen, Dokumente zu unterschreiben oder anderswie zu handeln, sehr eingeschränkt.
Generalvollmacht/Spezialvollmachten
Mit einer Generalvollmacht kann ich sicherstellen, dass zum Beispiel meine Partnerin oder mein Partner auch im Falle einer unerwarteten Urteilsunfähigkeit rechtsgültig handeln kann: Dazu zählt, dass sie oder er sämtliche notwendigen Handlungen im Falle meines Ausfalls oder bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit bis zur Einsetzung eines Beistands/Validierung meines Vorsorgeauftrags durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) rechtsgültig vornehmen kann.
Eine Generalvollmacht sollte Kompetenzen, die über reine Verwaltungshandlungen hinausgehen, ausdrücklich erwähnen. Meine Unterschrift auf der Generalvollmacht ist, wenn möglich beglaubigen zu lassen, damit deren Gültigkeit später nicht in Frage gestellt werden kann.
Die Banken anerkennen in der Regel nur ihre eigenen Vollmachten. Um sicherzustellen, dass meine Beauftragte bzw. mein Beauftragter über bestimmte Konten verfügt und so meinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sind - auch neben einer Generalvollmacht - Bankvollmachten zu erteilen. Es können auch weitere Spezialvollmachten zur Vornahme bestimmter Rechtshandlungen erteilt werden.
Vorsorgeauftrag
Sollte ich urteilsunfähig werden und nicht mehr in der Lage sein, in Angelegenheiten, die erledigt werden müssen, zu handeln, wird die KESB für mich einen Beistand ernennen, der sich um meine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmert. Dazu gehören einerseits meine Personensorge, nämlich die Organisation meines Alltags sowie andererseits meine Vermögenssorge, welche meine finanziellen Angelegenheiten betrifft. Weder meiner Ehegattin bzw. meinem Ehegatten noch meinen Nachkommen stehen diese umfassenden Kompetenzen von Gesetzes wegen zu. Was regelt ein Vorsorgeauftrag? Wie ist dieser zu erstellen?
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimme ich, wer sich im Falle einer Urteilsunfähigkeit rechtswirksam und umfassend um meine persönlichen und finanziellen Angelegenheiten kümmern und die entsprechenden Kompetenzen erhalten soll. Dabei kann ich eine oder mehrere mir vertraute natürliche oder juristische Personen als Beauftragte einsetzen und ihnen bereits heute Anweisungen erteilen, damit sie meinen Wünschen entsprechend handeln werden. Ein Vorsorgeauftrag ist ein sehr persönliches Dokument, das ich individuell nach meiner Lebens- und Vermögenssituation sowie nach meinen Wünschen und Vorstellungen gestalten kann.
Der Vorsorgeauftrag ist gültig, wenn ich ihn ganz von Hand schreibe, datiere und unterschreibe oder ich ihn als öffentliche Urkunde vom Notar errichten lasse.
Patientenverfügung
Was regelt eine Patientenverfügung? Wie ist diese rechtssicher zu erstellen?
Für den Fall, dass ich nicht mehr ansprechbar oder urteilsfähig bin, kann ich in einer Patientenverfügung regeln, welche medizinischen Massnahmen in welchen Situationen ergriffen werden sollen und auf welche ich lieber verzichten möchte. Solche Anweisungen entlasten die behandelnden Ärzte und die nahestehenden Personen vor schwierigen Entscheidungen. Je detaillierter eine Patientenverfügung ist, desto einfacher ist die Entscheidungsfindung für die Betroffenen.
Für die Patientenverfügung bestehen weniger Formvorschriften. Sie ist schriftlich zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen. Verschiedene Organisationen wie beispielsweise die Ärztevereinigung FMH stellen dafür Formulare zur Verfügung, die von Hand oder digital ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden können.
Wie unterstützt BDO Sie bei der Vorsorgeplanung?
Sie haben Fragen zur Vorsorgeplanung oder sind sich unsicher, wie Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit reagieren können? Wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung einer auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Vorsorgeregelung. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie individuell zu Generalvollmachten, Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen – damit Ihre Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden.