MWST-Abrechnungen für Unternehmen - was gilt es zu beachten?
Wenn Ihr Unternehmen bei der eidgenössischen Steuerverwaltung als MWST-pflichtig registriert ist, müssen Sie eine MWST-Abrechnung einreichen. Aber was genau muss deklariert werden? Auf der einen Seite müssen Sie sämtliche Umsätze mit Ihren Kundinnen und Kunden angeben sowie darauf entfallenden Steuerbetrag, auch bekannt als Umsatzsteuer, an die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) überweisen. Auf der anderen Seite können Sie die MWST auf Ihren Lieferantenrechnungen, die sogenannte Vorsteuer, bei der Abrechnung wieder abziehen. Mit der Anmeldung wird Ihnen eine MWST-Nummer zugeteilt. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie periodisch die MWST-Abrechnung mit den entsprechenden Formularen online einreichen. Am Ende des Jahres muss die Buchhaltung mit den eingereichten Zahlen bei der MWST abgeglichen werden (Jahresabstimmung).
Wie BDO Sie beim Thema MWST-Abrechnung unterstützen kann.
Am einfachsten geht es, wenn die MWST-Abrechnung direkt mit den Zahlen aus der Buchhaltung gemacht wird. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Zahlen korrekt erfasst sind. Beim Umsatz müssen alle Verkaufsrechnungen an die Kunden deklariert werden, auch wenn die Ware ins Ausland geliefert wurde. Ebenso kann auf der anderen Seite die MWST auf den bezahlten Lieferantenrechnungen in Abzug gebracht werden. Es gibt verschiedenen MWST-Sätze, die zur Anwendung kommen.
Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung der Buchhaltung und der klaren Zuordnung der MWST-Sätze zu den einzeln Kontengruppen. Ebenfalls helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der MWST-Abrechnung sowie der Abstimmung zwischen der Abrechnung und der Buchhaltung.
Neben der effektiven Methode der Abrechnung mit den oben erwähnten MWST-Sätzen kann es in einfach Verhältnissen Sinn machen, mit der Saldo-Steuersatz-Methode abzurechnen. Dabei wird halbjährlich der Umsatz genommen und mit dem von der eidgenössischen Steuerverwaltung definierten Branchen %-Satz abgerechnet. Mit diesem %-Satz sind alle Umsatzsteuer und Vorsteuern abgerechnet.
In diesem Fall unterstützen wir Sie bei der Ermittlung, ob eine Umstellung allenfalls sinnvoll ist und bei der Anpassung der Buchhaltung von der effektiven Methode auf die Saldosteuersatz-Methode.
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Häufig gestellte Fragen
