Mehrwertsteuer-Abrechnung

MWST-Abrechnung vom Treuhänder erstellen lassen.

MWST-Abrechnungen für Unternehmen - was gilt es zu beachten?

Wenn Ihr Unternehmen bei der eidgenössischen Steuerverwaltung als MWST-pflichtig registriert ist, müssen Sie eine MWST-Abrechnung einreichen. Aber was genau muss deklariert werden? Auf der einen Seite müssen Sie sämtliche Umsätze mit Ihren Kundinnen und Kunden angeben sowie darauf entfallenden Steuerbetrag, auch bekannt als Umsatzsteuer, an die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) überweisen. Auf der anderen Seite können Sie die MWST auf Ihren Lieferantenrechnungen, die sogenannte Vorsteuer, bei der Abrechnung wieder abziehen. Mit der Anmeldung wird Ihnen eine MWST-Nummer zugeteilt. Von diesem Zeitpunkt an müssen Sie periodisch die MWST-Abrechnung mit den entsprechenden Formularen online einreichen. Am Ende des Jahres muss die Buchhaltung mit den eingereichten Zahlen bei der MWST abgeglichen werden (Jahresabstimmung).

Mehrwertsteuer

Wie BDO Sie beim Thema MWST-Abrechnung unterstützen kann.

Am einfachsten geht es, wenn die MWST-Abrechnung direkt mit den Zahlen aus der Buchhaltung gemacht wird. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Zahlen korrekt erfasst sind. Beim Umsatz müssen alle Verkaufsrechnungen an die Kunden deklariert werden, auch wenn die Ware ins Ausland geliefert wurde. Ebenso kann auf der anderen Seite die MWST auf den bezahlten Lieferantenrechnungen in Abzug gebracht werden. Es gibt verschiedenen MWST-Sätze, die zur Anwendung kommen.

Unterstützung durch BDO

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung der Buchhaltung und der klaren Zuordnung der MWST-Sätze zu den einzeln Kontengruppen. Ebenfalls helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der MWST-Abrechnung sowie der Abstimmung zwischen der Abrechnung und der Buchhaltung.

Neben der effektiven Methode der Abrechnung mit den oben erwähnten MWST-Sätzen kann es in einfach Verhältnissen Sinn machen, mit der Saldo-Steuersatz-Methode abzurechnen. Dabei wird halbjährlich der Umsatz genommen und mit dem von der eidgenössischen Steuerverwaltung definierten Branchen %-Satz abgerechnet. Mit diesem %-Satz sind alle Umsatzsteuer und Vorsteuern abgerechnet.

In diesem Fall unterstützen wir Sie bei der Ermittlung, ob eine Umstellung allenfalls sinnvoll ist und bei der Anpassung der Buchhaltung von der effektiven Methode auf die Saldosteuersatz-Methode.

Die passende Beratung zum Thema Mehrwertsteuer

Selbstständige/ KMU

  • Klärung von Abrechnungs- und Abzugsfragen für Selbstständige
  • Unterstützung bei MWST-Registrierungen, Abrechnungen und Löschungen
  • Massgeschneiderte Steuerstrategien und MWST-Schulungen
  • Optimierungen der MWST-Abrechnung und Sicherstellung der Konformität
  • Mehrwertsteuer-Compliance und korrekte Abrechnung
  • Digitale MWST-Beratung für flexible und standortunabhängige Unterstützung
  • Automatisierte Schnittstellen zu Buchhaltungs- und ERP-Systemen
  • MWST-Beratung für digitale Geschäftsmodelle

Internationale Firmen

  • Beratung zu internationalen MWST-Regelungen und Beratung in grenzüberschreitenden MWST-Themen (EU und weltweit)
  • Effiziente Handhabung der Mehrwertsteuer und anderer indirekter Steuern
  • Digitale MWST-Beratung für flexible und standortunabhängige Unterstützung
  • Automatisierte Schnittstellen zu Buchhaltungs- und ERP-Systemen
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NPO und öffentliche Verwaltung

  • Abklärung der MWST-Pflicht für gemeinnützige Organisationen
  • Beratung zu steuerlichen Sonderregelungen
  • Beratung zur Mehrwertsteuerpflicht und -befreiung sowie der korrekten Abrechnung der MWST
  • Digitale MWST-Beratung für flexible und standortunabhängige Unterstützung
  • Automatisierte Schnittstellen zu Buchhaltungs- und ERP-Systemen
  • MWST-Beratung für digitale Geschäftsmodelle

Häufig gestellte Fragen

Ab wann muss das Unternehmen bei der ESTV angemeldet werden?

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass eine Anmeldung bei der MWST erforderlich ist, wenn der Umsatz CHF 100'000.- erreicht. Eine genau Abklärung ist im Einzelfall jedoch ratsam, da es insbesondere in der Startphase eines Unternehmens oder wenn grössere Investitionen getätigt werden, sich als sinnvoll erweist, sich freiwillig der Steuerpflicht zu unterstellen. Wie erfolgt die Anmeldung bei der MWST?

Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung, indem Sie das entsprechende Formular/Fragebogen ausfüllen.

Kann ich die Mehrwertsteuer für meine Firma auch online erfassen?

Die MWST muss ausschliesslich online erfasst werden. Die eidgenössische Steuerverwaltung hat schrittweise damit begonnen, sämtliche Meldungen von Steuerpflichtigen nur über das ePortal zu empfangen. Im ePortal gibt es zwei Varianten der Meldung: Die MWST-Abrechnung easy und die MWST-Abrechnung pro.

Bei Fragen zum ePortal unterstützen Sie die Experten und Expertinnen von BDO gerne.

Kann die Erstellung der MWST-Abrechnungen extern gegeben werden?

Ja, Sie können eine externe Person damit beauftragen die MWST-Abrechnung für Sie einzureichen. Dafür muss diese Person im ePortal der eidgenössischen Steuerverwaltung bevollmächtigt werden.

Vor der Einreichung ist es sinnvoll, dass der Treuhänder oder die Treuhänderin die Buchhaltung noch einmal überprüft, ob die relevanten Umsätze und die Vorsteuer korrekt in der Buchhaltung erfasst wurden.

Was muss ich machen, wenn eine MWST-Kontrolle angemeldet wird?

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich in Ruhe darauf vorzubereiten, und bestätigen Sie den vorgeschlagenen Termin. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie auch vor Ort und nehmen an der Abschlussbesprechung mit dem MWST-Revisor teil Bei Bedarf ziehen wir unsere MWST-Expertinnen und -Experten hinzu, die sich um das weitere Vorgehen kümmern werden.
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