Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zweck und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von BDO AG ("BDO") für ihre Kunden ("Kunde").
Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit der vorbehaltslosen Annahme der Auftragsbestätigung oder eines anderen Vertrags durch den Kunden zustande. Falls bereits Leistungen erbracht wurden, gilt der Vertrag rückwirkend ab dem Beginn der Leistungserbringung durch BDO. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden sind unbeachtlich.
Leistungserbringung durch BDO
Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag oder bei Aufnahme der Leistungserbringung vereinbarten Leistungen.
BDO erbringt ihre Leistungen mit der gehörigen Sorgfalt entsprechend den anwendbaren Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung. Eine über die sorgfältige Vertragserfüllung herausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Sollte die Leistungserbringung den Kauf eines Produktes umfassen, gewährleistet BDO ausschliesslich dessen Tauglichkeit zum vorgesehenen Gebrauch. Besteht die Leistungserbringung in einem Werkvertrag gewährleistet BDO lediglich die im Vertrag vorgesehenen Spezifikationen. Die Gewährleistung gilt 6 Monate nach der formellen Abnahme des Werkes unter der Voraussetzung, dass die Mängel nach ihrer Entdeckung umgehend geltend gemacht werden.
Die Leistungen von BDO stützen sich auf das Verständnis der Gesetze und Rechtspraxis, das BDO zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung hat. Spätere Änderungen können daher Auswirkungen auf die Ergebnisse haben.
Arbeitsergebnisse und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht von BDO ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
BDO kann ohne Weiteres zur Leistungserbringung andere BDO-Ländergesellschaften, BDO International Ltd., Brussels Worldwide Services BV (BDO Global Office) oder geeignete Dritte beiziehen, die im Auftrag und auf Rechnung von BDO tätig sind (Recht zur Substitution). Die Verantwortung für die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden verbleibt bei BDO.
Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass er alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, um BDO mit der Leistung zu beauftragen und die für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften jederzeit einhält.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen oder Weisungen zu erteilen die dazu führen, dass BDO auf sie selbst anwendbare Gesetze oder sonstige Vorschriften verletzt.
Der Kunde verpflichtet sich, BDO rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Vertragsbeziehung relevant sind oder die BDO ausdrücklich anfordert. Die Leistungen von BDO stützen sich auf die zur Verfügung gestellten Informationen und BDO verlässt sich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit. BDO führt keine Prüfungen dieser Informationen durch und übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Informationen, mit Ausnahme von Fällen, in denen dies zum Zweck des Vertrags gehört. Verletzt der Kunde diese Pflicht, entfällt jegliche Haftung von BDO.
BDO übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen oder sonstigen Aufbewahrungs- und Archivierungsvorschriften des Kunden.
Schutz- und Nutzungsrechte
Urheber- und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (z.B. Berichte, Präsentationen, Mitteilungen, Beurteilungen, Gutachten, Hilfsmittel, Produkte) sowie das damit verbundene Know-how verbleiben bei BDO, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. BDO räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch im Rahmen des Zwecks der Leistung an diesen Arbeitsergebnissen ein.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen oder von Teilen davon sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch BDO, oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus dem Vertrag ergibt, zulässig.
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis zwischen BDO und dem Kunden gestattet.
Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, von denen sie im Rahmen der Vertragsbeziehung Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als zur Erbringung der Leistung zu verwenden.
Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Informationen entfällt:
a)Wenn die Informationen öffentlich sind oder werden, ohne dass eine Partei für diese Veröffentlichung durch eine Verletzung des Vertrags verantwortlich ist.
b)Wenn die andere Partei einer Offenbarung ausdrücklich zugestimmt hat.
c)Wenn die Partei gesetzlich zu einer Offenbarung verpflichtet ist oder einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung Folge leisten muss.
d)Wenn die Offenbarung zur Wahrung von eigenen Rechten von BDO notwendig ist z.B. zur Weiterleitung an Versicherer oder Rechtsberater.Der Kunde ist zudem damit einverstanden, dass BDO die Informationen des Kunden unter Wahrung der Vertraulichkeit an andere BDO-Ländergesellschaften (auch in Drittstaaten ohne gleichwertiges Datenschutzniveau),BDO International Ltd. und BDO Global Office sowie an von BDO beauftragte Dritte (Dienstleister) weitergeben kann, sofern dies für die Mandatsabwicklung, Qualitätskontrolle, Finanzbuchhaltung, Prüfung der Unabhängigkeit und Befangenheit, für weitere Bekanntgaben gemäss Datenschutzerklärung oder zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist. Bei einer Weitergabe an Dienstleister stellt BDO sicher, dass diese die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Informationen ebenfalls einhalten.
Bei internationalen Sachverhalten mit Bezug zur EU-Richtlinie 2018/822 (DAC6) sind die Parteien aufgrund dieser Vertragsbeziehung weder gegenüber Intermediären noch gegenüber den Steuerbehörden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass andere BDO-Ländergesellschaften aus der Europäischen Union, die zur Unterstützung bei Bedarf beigezogen werden können, durch die EU-Richtlinie DAC6 zu gesetzlichen Meldepflichten verpflichtet sein können.
Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung der Informationen besteht über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus fort. Sie hindert BDO nicht an der Erbringung von gleichen oder ähnlichen Leistungen für andere Kunden.
Datenschutz
BDO hält sich an die für sie anwendbaren, gültigen Datenschutzgesetze. Art und Zweck der Bearbeitung, Art der bearbeiteten Personendaten und Kategorien betroffener Personen sowie die Rechte und Pflichten des Kunden und von BDO ergeben sich aus dem zwischen dem Kunden und BDO geschlossen Vertrag oder dem Zweck der Leistungserbringung. Weitere Informationen über die Bearbeitung von Personendaten durch BDO finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von BDO (www.bdo.ch/privacy).
Der Kunde ist verantwortlich, dass die an BDO übermittelten Personendaten korrekt und vollständig sind und von ihm selbst rechtmässig bearbeitet werden. Der Kunde stellt sicher, dass die übermittelten Personendaten durch BDO bearbeitet werden dürfen.
BDO erhält hiermit die allgemeine Genehmigung, Auftragsbearbeiter in Anspruch zu nehmen. BDO wird den Kunden in geeigneter Form über die in Anspruch genommenen Auftragsbearbeiter informieren.
BDO verpflichtet die für die Bearbeitung von Personendaten des Kunden eingesetzten Mitarbeitenden sowie allfällig weitere involvierte Personen vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes und instruiert sie entsprechend.
BDO trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Personendaten zu gewährleisten.
BDO wird, sofern dies im Rahmen der Erbringung der Leistungen durch BDO notwendig ist, mit dem Kunden zusammenarbeiten und ihn bei der Wahrnehmung seiner eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten unterstützen.
BDO wird nicht ohne Rechtfertigung oder Zustimmung des Kunden die Personendaten des Kunden ausserhalb der Schweiz, bzw. des europäischen Wirtschaftsraums oder in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau bearbeiten oder bearbeiten lassen. Sofern Personendaten zur Erbringung der Leistung von BDO in Länder ohne angemessenen Datenschutz übermittelt werden müssen, holt BDO von den Empfängern geeignete Garantien zur Sicherstellung des Datenschutzes ein.
Die Weitergabe von Personendaten an andere BDO-Ländergesellschaften und BDO International Ltd. zum Zweck der Mandatsabwicklung, Qualitätskontrolle, Finanzbuchhaltung, Prüfung der Unabhängigkeit und Befangenheit sowie weitere, in der Datenschutzerklärung erwähnte, Bekanntgaben bleiben vorbehalten. Für Weitergaben zwischen den BDO-Ländergesellschaften, an BDO International Ltd. oder BDO Global Office stützt sich BDO insbesondere auf die Binding Corporate Rules (BCR) von BDO. Alle BDO-Ländergesellschaften, BDO International Ltd. und BDO Global Office sind verpflichtet, bei der Datenbearbeitung diese Regeln einzuhalten. Eine Liste der BDO-Ländergesellschaften, die BCR und weitere Informationen zu diesen Garantien befinden sich hier: www.bdo.ch/privacy.
BDO und der Kunde vereinbaren, dass BDO die Personendaten des Kunden, nachdem der Zweck der Bearbeitung weggefallen ist, innerhalb einer angemessenen Frist retournieren, löschen, anonymisieren oder deren Verarbeitung sperren wird. BDO kann gestützt auf gesetzliche Gründe oder legitime eigene Interessen Personendaten des Kunden weiterbearbeiten (z.B. gestützt auf gesetzliche oder standesrechtliche Aufbewahrungspflichten oder zu Nachweiszwecken).
Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird individuell vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar auf den jeweils gültigen anwendbaren Stundensätzen und dem effektiven Zeitaufwand. BDO kann die Stundensätze jederzeit anpassen.
Mehrwertsteuer sowie Auslagen werden zusätzlich verrechnet.
Kostenvoranschläge oder Offerten basieren auf den vom Kunden übermittelten Informationen und stellen unverbindliche Schätzungen dar.
BDO kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. BDO hat das Recht, bei Nichtbezahlung der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist die gesetzlichen Verzugszinsen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Bei Nichtbezahlung kann BDO ihre Leistungen einstellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Das Verrechnungsrecht wird ausgeschlossen. Mehrere Vertragspartner haften BDO gegenüber als Solidarschuldner. Die Abtretung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag durch den Kunden oder ein Parteiwechsel bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
Der Kunde befreit BDO und alle in die Leistungserbringung involvierten Personen hiermit ausdrücklich und unwiderruflich von der Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit und von einem allfälligen Berufsgeheimnis im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten (insbes. Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren) inklusive deren Vorbereitung, im nötigen Ausmass.
Zustellungen von BDO
Zustellungen von BDO gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekanntgegebene Zustelladresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind (physisch oder elektronisch). Als Zeitpunkt des Versandes gilt das bei BDO registrierte Versanddatum bzw. das Datum der Zurverfügungstellung.
BDO kann weitere Kommunikationsmittel für den Austausch von Daten mit dem Kunden zur Verfügung stellen oder akzeptieren. Die Bedingungen für die Nutzung von durch BDO zur Verfügung gestellte Kommunikationsformen durch den Kunden ergeben sich aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen. Verlangt der Kunde die Verwendung von nicht von BDO zur Verfügung gestellten Kommunikationsmitteln für den Austausch von Daten, lehnt BDO jede Haftung für die Übertragung und den rechtzeitigen und vollständigen Empfang ab, auch wenn BDO diese Verwendung akzeptiert.
Beanstandungen
Beanstandungen sind umgehend zu rügen. BDO hat das Recht zur Nachbesserung.
Haftung / Sole Recourse
BDO haftet gegenüber dem Kunden nur bei rechtswidrigem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Die Haftung von BDO in allen anderen Fällen beschränkt sich auf das Zweifache des gesamten an BDO bezahlten Entgeltes des vorangegangenen Jahres, in jedem Fall auf maximal 1 Million Schweizer Franken. Die Haftung für entgangenen Gewinn sowie für indirekte, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Diese Vertragsbeziehung besteht nur zwischen BDO und dem Kunden. Im Falle des Beizugs von anderen Personen zur Leistungserbringung (Substitution) haftet BDO lediglich für die gehörige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.
Falls die Dienstleistungen durch andere BDO-Ländergesellschaften, BDO International Ltd. oder BDO Global Office als Substituten (BDO-Unterauftragnehmer) erbracht werden, stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass in Abweichung von Art. 399 Abs. 3 OR und Ziffer 10.2 der allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausschliesslich BDO für Handlungen und / oder Unterlassungen dieser BDO-Unterauftragnehmer haftbar gemacht werden kann.
Dementsprechend verpflichtet sich der Kunde, keine Klage (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig) gegen andere BDO-Ländergesellschaften, BDO International Ltd. und BDO Global Office einzureichen oder gegen diese in anderer Weise Ansprüche, die sich aus den Dienstleistungen oder dieser Vertragsbeziehung ergeben, geltend zu machen.
Der Kunde bestätigt, dass sich alle BDO-Ländergesellschaften, BDO International Ltd. und BDO Global Office selbständig und in eigenem Namen auf diese Bestimmung berufen und die gerichtliche Durchsetzung dieses Anspruchs verlangen können, als wären sie Parteien dieser Vertragsbeziehung.
Die elektronische Kommunikation von und mit BDO erfolgt über öffentliche, in der Regel nicht speziell geschützte, Datenübertragungsnetze. BDO lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Kunden infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
Ereignisse ausserhalb der Kontrolle der Parteien
Bei Ereignissen, die ausserhalb der Kontrolle der Parteien stehen (z.B. vorübergehende oder andauernde höhere Gewalt, Naturereignisse, Pandemien, Stromausfälle oder sonstige Ausfälle der Infrastruktur) ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt dauert mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu beenden.
Dauer des Vertrags und Kündigung
Der Vertrag endet durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung automatisch. Wurde eine bestimmte Laufzeit oder eine Kündigungsfrist vereinbart, endet er mit Ablauf der Laufzeit oder der Kündigungsfrist. Ein Auftragsverhältnis kann zudem von beiden Parteien jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf einen bestimmten Zeitpunkt gekündigt werden. Die Kündigung hat in der gleichen Form zu erfolgen wie der Vertragsabschluss (z.B. Schriftlichkeit).
Handelt es sich beim Kunden um eine natürliche Person, so erlischt der Vertrag im Falle des Todes, der Verschollenerklärung oder der Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Kunde in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt die Vertragsbeziehung erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch BDO oder die zuständigen Behörden.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt BDO dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form kostenpflichtig zur Verfügung. BDO ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen oder gestützt auf andere Rechtsgründe berechtigt, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen und staatsvertraglichen Regelungen.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Ort der Zweigniederlassung von BDO, die vom Kunden mit der Erbringung der Leistungen betraut wurde. BDO hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Gültigkeitsvorbehalt
Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.