Eingeschränkte Revision

Bedingungen und Prüfungsumfang für KMU

Für wen sind eingeschränkte Revisionen Pflicht?

Wie der Name bereits verrät, ist die eingeschränkte Revision eine weniger umfangreiche Prüfungsform, die speziell auf kleinere Unternehmen zugeschnitten ist. Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR Art. 727) ist sie grundsätzlich Pflicht, wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllt sind.

Unternehmen, welche die Schwellenwerte für eine ordentliche Revision nicht erreichen, unterliegen in der Schweiz der Revisionspflicht einer eingeschränkten Revision. Sie richtet sich an KMU, die bestimmte Grössenkriterien nicht überschreiten. Oft handelt es sich dabei um einen Verein, eine Stiftung oder kleinere Gesellschaften.

Entscheiden Sie sich für eine eingeschränkte Revision mit BDO, begleiten wir Sie während des gesamten Prüfungsprozesses – von der Analyse der Bedingungen über die Durchführung bis hin zur abschliessenden Berichterstattung. Nach Abschluss der eingeschränkten Revision erhält die Generalversammlung einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse. Im Gegensatz zur ordentlichen Revision umfasst die eingeschränkte Revision keine umfassende Beurteilung des Internen Kontrollsystems (IKS).

Unsere Expertinnen und Experten prüfen Ihre Jahresrechnung gemäss den gesetzlichen Anforderungen und stellen sicher, dass die relevanten Vorschriften eingehalten werden. Als Mitglied von EXPERTsuisse setzen wir auf höchste Qualitätsstandards.

Vertrauen Sie auf unsere Expertinnen und Experten, um Ihre Revision gesetzeskonform und effizient abzuwickeln. Dabei profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in der Wirtschaftsprüfung.

 

3 gute Gründe für die Revision mit BDO

Lokal verankert - international vernetzt

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Mit über 40 Standorten in der Schweiz sind wir immer in Ihrer Nähe. Ob in Zürich, Bern, Solothurn, Aarau oder Luzern – wir sind lokal präsent. Gleichzeitig gehört BDO Schweiz zu einem globalen Netzwerk in über 150 Ländern, das Ihnen internationale Revisionsexpertise bietet.

360° Expertise

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Expertise

Bei BDO vereinen wir ein erfahrenes Team von Fachleuten, das alle Aspekte der eingeschränkten Revision kennt. So können wir Ihnen eine umfassende Beratung bieten, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt ist.

Vorbereitet für die Zukunft

Vorbereitet
für die Zukunft

Unsere Expertinnen und –Experten unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens zu treffen. Wir begleiten Sie langfristig und beraten Sie, wie Sie die Revision optimal nutzen können, um auch zukünftig die Compliance sicherzustellen.

Welche Leistungen bietet BDO im Rahmen einer eingeschränkten Revision?

Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen tatkräftig zur Seite und berücksichtigen die geltenden Vorgaben und Voraussetzungen – abgestimmt auf Ihr Unternehmen.

Dienstleistungen von BDO bei der eingeschränkten Revision:

  • Prüfung der Grössenkriterien gemäss OR Art. 727
  • Plausibilitätsprüfung der Jahresrechnung
  • Prüfung der Buchhaltung
  • Sicherstellung der Korrektheit der finanziellen Angaben
  • Berichterstattung über allfällige wesentliche Risiken oder festgestellte Mängel
  • Erstellung eines Revisionsberichts gemäss den gesetzlichen Vorgaben (OR) oder anderen Rechnungslegungsstandards (wie z.B. Swiss GAAP FER) an die Generalversammlung
  • Überprüfung der Revisionspflicht und sog. Opting-(out-)Möglichkeiten (siehe dazu FAQ)
  • Beratung zu den Bedingungen für den Verzicht auf eine eingeschränkte Revision, oder Standortbestimmung, ob eine freiwillige eingeschränkte Revision für ihr Unternehmen, Stiftung oder Verein vielleicht auch Sinn macht, wenn Sie (noch) keine gesetzliche Verpflichtung dazu haben.
BDO-Niederlassungen

Eingeschränkte Revision in Ihrer Nähe

Mit über 40 Standorten in der Schweiz – in Zürich, Bern, Luzern, Solothurn und Aarau – ist BDO garantiert in Ihrer Nähe. Egal, ob Sie sich online oder lieber persönlich beraten lassen möchten: Wir sind für Sie da und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die eingeschränkte Revision kompetent zur Seite. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.
PRÜFUNGSBÜRO IN IHRER NÄHE FINDEN

Sind Doppelmandate bei der eingeschränkten Revision möglich?

BDO bietet alles aus einer Hand.

Ein sog. Doppelmandat bei der freiwilligen eingeschränkten Revision ist grundsätzlich zulässig. Damit ist die gleichzeitige Mitwirkung an der Buchführung und die Durchführung der Revision gemeint. Dabei ist jedoch eine strikte personelle und organisatorische Trennung erforderlich. Der Prüfer oder die Prüferin darf beispielsweise niemals eigene Arbeiten prüfen, um das Vieraugenprinzip zu wahren und die Unabhängigkeit sicherzustellen.

Bei BDO sorgen wir durch gezielte Massnahmen dafür, dass das Doppelmandat korrekt und transparent durchgeführt wird. Sie profitieren davon, dass Sie unterschiedliche Dienstleistungen effizient, kompetent und kostengünstig über BDO beziehen und dank des Doppelmandats nur eine Ansprechperson bei BDO haben, die Ihnen bei allen Fragen kompetent zur Seite steht.


Eingeschränkte Revision

Wann ist ein Verzicht auf die eingeschränkte Revision möglich?

Ein Verzicht auf die eingeschränkte Revision (auch als Opting-out bezeichnet) ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

In der Schweiz können KMU von der gesetzlichen Revisionspflicht befreit werden, wenn Sie die festgelegten Grössenkriterien gemäss Art. 727 OR nicht überschreiten.

Gemäss Art. 727a Abs. 1 OR können Aktiengesellschaften, GmbHs oder Genossenschaften mit der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn Sie im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitmitarbeitende beschäftigen und die Grössenkriterien in Bezug auf Bilanzsumme und Umsatz nicht überschreiten.

Dieser Verzicht gilt ab dem Beginn des kommenden Geschäftsjahres und muss noch vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregister angemeldet werden. Wir unterstützen Sie dabei, die Bedingungen für das Opting-out zu prüfen.

Massgeschneiderte Lösungen für Ihre Unternehmung

Start-Ups

Start-ups, die einer Revisionspflicht unterliegen, können auf unsere Expertise zählen:

  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Beratung bei der Einhaltung der Revisionspflicht in der Frühphase
  • Beratung zu Opting-out-Möglichkeiten
  • Berichterstattung

KMU

Wir unterstützen KMU bei folgenden Herausforderungen, sofern sie die Grössenkriterien des gem. Art. 727 OR nicht überschreiten:

  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Beratung zu sog. Opting-out oder Opting-Up (d.h. freiwillige Durchführung einer ordentlichen Revision) Möglichkeiten
  • Berichterstattung

NPO (Verein, Stiftung, etc.)

Im Falle einer Revisionspflicht können Non-Profit-Organisationen, Stiftungen und Vereine auf unsere Expertise zählen. Die eingeschränkte Revision beinhaltet unter anderem:

  • Beratung zur Revisionspflicht
  • Prüfung von Jahresabschlüssen
  • Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen
  • Berichterstattung

Öffentliche Verwaltungen

BDO bietet umfassende Expertise bei der Prüfung von öffentlichen Verwaltungen. Diese erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfungshinweis 60 (PH 60) sowie mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Prüfungsorganen (Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommissionen (RPK, GPK), Finanzkommission, etc.) von zentraler Bedeutung.

  • Vollprüfung oder Teilprüfung der kommunalen / kantonalen Jahresrechnung
  • Begleitung des kommunalen Prüfungsorgansbei der Prüfung der Jahresrechnung. In diesem Fall kümmert sich eine unserer Fachpersonen um alle wichtigen Schritte der Rechnungsprüfung und führt das Prüfungsorgan kompetent und systematisch durch die Revision der Jahresrechnung.

Digitale Lösungen

Mit modernen digitalen Lösungen optimieren wir den Prüfungsprozess:

  • IT-Audits und Cybersicherheitsprüfungen
  • Digitaler Prüfungsansatz gemäss Ihren Bedürfnissen
  • Digitalisierung der Prüfung von Jahresabschlüssen nach OR sowie nach Swiss GAAP FER und anderen Standards
  • Berichterstattung

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Häufige Fragen zum Thema eingeschränkte Revision

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer eingeschränkten Revision?

Die ordentliche und die eingeschränkte Revision unterscheiden sich vor allem in ihrem Prüfungsumfang.

Die ordentliche Revision ist eine sehr umfassende Prüfungsform, die vor allem bei grossen und wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen zum Einsatz kommt. Hierbei wird die Jahresrechnung vollständig geprüft, und es erfolgt eine detaillierte Bewertung der Buchführung und interner Prozesse wie dem internen Kontrollsystem (IKS). Die eingeschränkte Revision ist weniger umfangreich und auf kleinere Unternehmen zugeschnitten, welche die Schwellenwerte der ordentlichen Revision nicht erreichen.

Wann ist eine eingeschränkte Revision das richtige Vorgehen?

Eine eingeschränkte Revision ist dann das richtige Vorgehen, wenn ein Unternehmen oder Verein den gesetzlichen Anforderungen gemäss Art. 727 OR unterliegt, aber die Schwellenwerte (noch) nicht überschreitet, welche eine ordentliche Revision erforderlich machen. Sie bietet Unternehmen damit eine kosteneffiziente Möglichkeit, die Jahresrechnung durch eine unabhängige Revisionsstelle prüfen zu lassen, ohne den umfassenden Prüfungsumfang einer ordentlichen Revision.

Die eingeschränkte Revision ist beispielsweise ideal für KMU, bei denen der Fokus auf der Plausibilisierung der Jahresrechnung liegt. Dabei wird geprüft, ob die Rechnungslegung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wie sie im Obligationenrecht (OR) geregelt sind. Falls das Unternehmen Swiss GAAP FER oder andere anerkannte Rechnungslegungsstandards anwendet, wird auch die Einhaltung dieser Standards überprüft.

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, festzustellen, ob eine eingeschränkte Revision die passende Wahl für Sie ist.

Was gilt für Stiftungen bei der eingeschränkten Revision?

Stiftungen unterliegen grundsätzlich der ordentlichen oder der eingeschränkten Revision. Sie können jedoch von ihrer Revisionspflicht befreit werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • die Bilanzsumme in zwei aufeinanderfolgenden Jahren liegt unter 200'000 CHF,
  • die Stiftung erhält keine öffentlichen Spenden oder Zuwendungen
  • und eine Revision für eine zuverlässige Beurteilung der Stiftung nicht notwendig ist

In diesem Fall muss die Stiftungsurkunde entsprechend angepasst werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Stiftung freiwillig anstelle der eingeschränkten Revision eine ordentliche Revision durchführen lässt (sog. Opting-up). Die genauen Anforderungen können je nach Art der Stiftung und ihrer Grösse variieren.

Was gilt für Vereine bei der eingeschränkten Revision?

In der Schweiz unterliegen Vereine grundsätzlich der Revisionspflicht, wobei der Umfang der Revision von ihrer Größe und den finanziellen Verhältnissen abhängt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden (Opting-out). Dies ist möglich, wenn alle Mitglieder einstimmig zustimmen und dies in den Statuten des Vereins vorgesehen ist.

Vereine müssen eine eingeschränkte Revision durchführen lassen, wenn sie eine Bilanzsumme von mehr als einer Million Franken oder einen Jahresumsatz von mehr als 250'000 Franken überschreiten. In diesem Fall muss der Verein eine Revisionsstelle beauftragen, welche die Jahresrechnung prüft. Wir unterstützen Sie gerne dabei, zu prüfen, welche individuellen Anforderungen für Ihren Verein gelten.

Die hohe Qualität und Professionalität der BDO bei den Revisionen unserer Jahresrechnungen und Sachgebiete verleiht mir immer aufs Neue ein sehr gutes Gefühl.

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