Die hohe Qualität und Professionalität der BDO bei den Revisionen unserer Jahresrechnungen und Sachgebiete verleiht mir immer aufs Neue ein sehr gutes Gefühl.
Wie der Name bereits verrät, ist die eingeschränkte Revision eine weniger umfangreiche Prüfungsform, die speziell auf kleinere Unternehmen zugeschnitten ist. Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR Art. 727) ist sie grundsätzlich Pflicht, wenn die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllt sind.
Unternehmen, welche die Schwellenwerte für eine ordentliche Revision nicht erreichen, unterliegen in der Schweiz der Revisionspflicht einer eingeschränkten Revision. Sie richtet sich an KMU, die bestimmte Grössenkriterien nicht überschreiten. Oft handelt es sich dabei um einen Verein, eine Stiftung oder kleinere Gesellschaften.
Entscheiden Sie sich für eine eingeschränkte Revision mit BDO, begleiten wir Sie während des gesamten Prüfungsprozesses – von der Analyse der Bedingungen über die Durchführung bis hin zur abschliessenden Berichterstattung. Nach Abschluss der eingeschränkten Revision erhält die Generalversammlung einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse. Im Gegensatz zur ordentlichen Revision umfasst die eingeschränkte Revision keine umfassende Beurteilung des Internen Kontrollsystems (IKS).
Unsere Expertinnen und Experten prüfen Ihre Jahresrechnung gemäss den gesetzlichen Anforderungen und stellen sicher, dass die relevanten Vorschriften eingehalten werden. Als Mitglied von EXPERTsuisse setzen wir auf höchste Qualitätsstandards.
Vertrauen Sie auf unsere Expertinnen und Experten, um Ihre Revision gesetzeskonform und effizient abzuwickeln. Dabei profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise in der Wirtschaftsprüfung.



