Ordentliche Revision

Erfolgreich in die Zukunft

Was ist eine ordentliche Revision und wer ist dazu verpflichtet?

Als Unternehmen mit Revisionspflicht fragen Sie sich vielleicht, was eine ordentliche Revision konkret für Sie bedeutet. Die ordentliche Revision ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist ein umfassender Prüfprozess, der Ihnen und Ihren Stakeholdern Sicherheit bietet.

In der Schweiz sind Firmen ab einer bestimmten wirtschaftlichen Grösse gesetzlich zur ordentlichen Revision verpflichtet – unabhängig von ihrer Rechtsform. Dazu zählen insbesondere Publikumsgesellschaften und volkswirtschaftlich bedeutende Unternehmen, die ein internes Kontrollsystem (IKS) implementiert haben.

Die ordentliche Revision stellt sicher, dass Ihre Jahresrechnung korrekt, vollständig und rechtskonform ist.

Gleichzeitig deckt sie allfällige unzulässige Schwachstellen auf, analysiert Ihre internen Prozesse und bewertet die Effizienz Ihres internen Kontrollsystems (IKS). Zudem prüft sie, ob beispielsweise die Konzernrechnung korrekt erstellt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese umfassende Prüfung unterstützt Sie dabei, Risiken zu minimieren und bietet wertvolle Erkenntnisse, die Ihre strategische Planung für das kommende Geschäftsjahr positiv beeinflussen können.

Ein zentrales Element der ordentlichen Revision ist der Revisionsbericht. Dieser Bericht bietet dem Verwaltungsrat eine fundierte Grundlage für Entscheidungen. Anhand verschiedener Berichtsbeispiele fasst er die Ergebnisse der Revision detailliert zusammen.

Unsere erfahrenen Prüferinnen und Prüfer begleiten Sie während des gesamten Prozesses der ordentlichen Revision. Mit über 40 Standorten in der Schweiz stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Expertise zur Seite und sind vor Ort für Sie da.

Ordentliche Revision mit BDO: Drei Vorteile


Lokal verankert - international vernetzt

Lokal verankert - international vernetzt

Mit über 40 Standorten in der Schweiz sind wir immer in Ihrer Nähe. Ob in Zürich, Bern, Solothurn, Aarau oder Luzern – wir sind lokal präsent. Gleichzeitig gehört BDO Schweiz zu einem globalen Netzwerk in über 150 Ländern, das Ihnen internationale Revisionsexpertise bietet.


360° Expertise

360°
Expertise

Bei BDO vereinen wir ein erfahrenes Team von Fachleuten, das alle Aspekte der ordentlichen Revision kennt. So können wir Ihnen eine umfassende Beratung bieten, die speziell auf die Voraussetzungen und individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt ist.


Vorbereitet für die Zukunft

Vorbereitet
für die Zukunft

Unsere Expertinnen und –Experten unterstützen Sie dabei, fundierte Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens zu treffen. Wir begleiten Sie langfristig und beraten Sie, wie Sie die ordentliche Revision optimal nutzen können, um auch zukünftig die Compliance sicherzustellen.

Wer ist dazu verpflichtet, eine ordentliche Revision durchzuführen?

In der Schweiz sind bestimmte Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, eine ordentliche Revision durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen ein Verein, eine Stiftung oder eine NPO ist – die ordentliche Revisionspflicht gilt unabhängig von der Rechtsform der Firma.

Unternehmen, die eine ordentliche Revision durchführen müssen:

  • an einer Börse gehandelte Unternehmen
  • Publikumsgesellschaften
  • Unternehmen von öffentlichem Interesse
  • Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind
  • Auf Verlangen von Aktionären, die mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals vertreten
  • Auf Beschluss der Generalversammlung oder wenn die Statuten einer Gesellschaft es verlangen.

Auch für Unternehmen, die zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten, besteht eine ordentliche Revisionspflicht:

  • Bilanzsumme von über 20 Millionen Franken
  • Umsatz von über 40 Millionen Franken
  • Mindestens 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Unternehmen die Bedingungen für eine ordentliche Revision erfüllt.

Welche Leistungen bietet BDO im Rahmen der ordentlichen Revision?

Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen tatkräftig zur Seite, um eine gründliche Revision zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:

Prüfung der Jahresrechnung

Wir überprüfen Ihre Jahresrechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Prüfung der Konzernrechnung

Falls ihre Organisation Beteiligungen an anderen Unternehmungen hält, prüfen wir gegebenenfalls Ihre Konzernrechnung und damit den finanziellen Zustand Ihrer Unternehmensgruppe.

Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)

Kommt das IKS wirksam zum Einsatz, wird es zu einem nützlichen Führungsinstrument. Im Rahmen der ordentlichen Revision prüfen wir Ihr IKS, damit Sie Risiken vermeiden oder diese gezielt überwachen und gegebenenfalls darauf reagieren können.

Prüfung von Financial Reporting Packages

Unser Team prüft die Genauigkeit der Finanzinformationen, die an externe Stakeholder weitergegeben werden.

Erstellung eines Revisionsberichts

Wir erstellen einen Bericht über die ordentliche Revision. Dieser Revisionsbericht dokumentiert die Ergebnisse und bietet dem Verwaltungsrat anhand verschiedener Berichtsbeispiele eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Spezialprüfungen

Unsere Experten begleiten Sie umfassend und können auch in besonderen Situationen zur Seite stehen, beispielsweise im Falle von Fusionen, Kapitalerhöhungen oder Lohngleichheitsprüfungen, in denen sog. Spezialprüfungen durchgeführt werden müssenSo bieten wir Ihnen in jeder Situation die nötige Sicherheit, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Entdecken Sie unsere weiteren Dienstleistungen in der Wirtschaftsprüfung. Dazu zählen die interne Revision sowie die eingeschränkte Revision.

BDO-Niederlassungen

Ordentliche Revision in Ihrer Nähe

Unsere erfahrenen Prüferinnen und Prüfer stehen Ihnen in der ganzen Schweiz zur Seite: Mit über 40 lokalen Niederlassungen in Städten wie Zürich, Bern, Luzern, Solothurn und Aarau ist BDO immer in Ihrer Nähe. Ob Sie lieber online oder persönlich beraten werden möchten, entscheiden Sie. Wir freuen uns auf Sie!
STANDORTE ENTDECKEN

Was bringen Revisionen Ihrem Unternehmen?

Revisionen (interne Revision, eingeschränkte Revision, ordentliche Revision) bieten Ihrem Unternehmen unverzichtbare Vorteile:

Durch eine umfassende Risikoanalyse werden potenzielle Schwachstellen in den organisatorischen Abläufen identifiziert. Dies bildet den Grundstein für eine gute Unternehmensführung. Revisionen helfen dabei, Optimierungspotenziale zu erkennen und umzusetzen.

Durch gezielte Impulse und einen scharfen Blick auf die Effizienz und Wirksamkeit Ihres Kontrollsystems (IKS) kann sich Ihre Gesellschaft, Ihr Verein oder Ihre Stiftung kontinuierlich verbessern. So schaffen Sie eine solide Grundlage, um langfristig erfolgreich zu bleiben.


Ordentliche Revision

Unter welchen Bedingungen kann auf eine ordentliche Revision verzichtet werden?

Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen von ihrer ordentlichen Revisionspflicht befreit werden. Dies wird als Opting-down bezeichnet. Stattdessen wird dann eine eingeschränkte Revision durchgeführt.

Die Bedingungen für den Verzicht auf eine ordentliche Revision sind:

  • Die Gesellschaft unterschreitet zwei der folgenden Schwellenwerte: Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, Umsatz von 40 Millionen Franken und mindestens 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
  • Ein Unternehmen kann von der ordentlichen Revision befreit werden, wenn die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und eine mehrheitliche Zustimmung der Gesellschafter vorliegt.
  • Bei Publikumsgesellschaften oder Unternehmen von öffentlichem Interesse bleibt die ordentliche Revision in der Regel obligatorisch.

Unterscheidung der Bedürfnisse nach Zielpublikum

Internationale Unternehmen

Für internationale Unternehmen, die Tochtergesellschaften in der Schweiz haben oder ihre Geschäftstätigkeit ausbauen, gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für inländische Unternehmen.

BDO hilft Ihnen bei der Einhaltung internationaler Standards:

  • Ordentliche Revision nach internationalen Standards (IFRS, US GAAP)
  • Unterstützung bei der Einhaltung globaler Richtlinien und Berichtsstandards
  • Prüfung von internen Kontrollsystemen (IKS)

KMU

Ordentliche Revision für KMU: Persönlich, praxisnah und gesetzeskonform.

In der Schweiz sind Unternehmen zur ordentlichen Revision verpflichtet, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  • Bilanzsumme von CHF 20 Millionen
  • Umsatz von CHF 40 Millionen
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Unsere Revisionsdienstleistungen sind speziell auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten. Wir bieten eine persönliche und praxisnahe Betreuung, die sich auf das Wesentliche konzentriert. Durch unsere effiziente und verständliche Herangehensweise schaffen wir Vertrauen bei allen Anspruchsgruppen und unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen stets zu erfüllen.

  • Jahresabschlussprüfung
  • Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Korruptionsprävention
  • Bewertung der internen Kontrollsysteme (IKS)
  • Erstellung eines umfassenden Revisionsberichts

Öffentliche Verwaltung

Wir bieten fundierte und praxisnahe Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Jahresabschlussprüfungen
  • Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Korruptionsprävention
  • Bewertung der internen Kontrollsysteme (IKS)
  • Erstellung eines umfassenden Revisionsberichts

Digitale Lösungen

Die Digitalisierung macht auch vor der ordentlichen Revision keinen Halt. Mit unserer Expertise in digitalen Lösungen bieten wir Ihnen Sicherheit, Ihre Prozesse zukunftssicher zu gestalten:

  • IT-Audits und Cybersicherheitsprüfungen
  • Überprüfung der generellen IT-Kontrollen
  • Digitaler Prüfungsansatz gemäss Ihren Bedürfnissen

Bankenwesen

Für die Bankenbranche ist eine interne Revision entscheidend, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten.

BDO bietet umfassende Leistungen:

  • Prüfung von Jahresabschlüssen nach IFRS, US GAAP oder Swiss GAAP FER
  • Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen
  • Prüfung von Risikomanagement-Systemen und Compliance-Kontrollen
  • Unterstützung bei der Identifizierung und Behebung von Schwachstellen im internen Kontrollsystem (IKS)
  • Erstellung eines umfassenden Revisionsberichts

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Häufig gestellte Fragen zum Thema ordentliche Revision

Ab wann ist die ordentliche Revision Pflicht?

Die ordentliche Revision ist in der Schweiz für Unternehmen verpflichtend, die bestimmte gesetzliche Kriterien gemäss den Vorgaben des Schweizer Obligationenrechts (OR) erfüllen. Dazu gehören unter anderem Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie börsennotierte Gesellschaften und Banken, sowie Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind. Ferner unterliegen Unternehmen der ordentlichen Revisionspflicht wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei von drei im Gesetz definierten Schwellenwerten überschreiten.

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer eigeschränkten Revision?

Die ordentliche und die eingeschränkte Revision unterscheiden sich vor allem im Umfang der Prüfung:

Die ordentliche Revision ist eine sehr umfassende Prüfungsform, die vor allem bei grossen und wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen zum Einsatz kommt. Hierbei wird die Jahresrechnung vollständig geprüft, und es erfolgt eine detaillierte Bewertung der Buchführung und interner Prozesse.

Die eingeschränkte Revision ist weniger umfangreich und auf kleinere Unternehmen zugeschnitten, die die Schwellenwerte der ordentlichen Revision nicht erreichen. Der Prüfungsprozess konzentriert sich dabei auf wesentliche Risiken und beinhaltet keine umfassende Beurteilung der internen Kontrollen. Hierbei führen unsere Prüferinnen und Prüfer eine eingeschränkte Prüfung der Jahresrechnung durch.

Hat die ordentliche Revision eine aufschiebende Wirkung?

Die ordentliche Revision hat in der Schweiz grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Sie verzögert keine Prozesse oder Entscheidungen innerhalb des Unternehmens. Gesellschaften, die zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen diese innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen abschliessen. Auch die Einreichung der Jahresrechnung und die Abschlussprüfung müssen rechtzeitig erfolgen. Eine laufende Revision führt nicht automatisch zu einer Fristverlängerung.

Was steht in einem Revisionsbericht?

Der Revisionsbericht ist ein schriftlicher Bericht der ordentlichen Revision, der die Ergebnisse der Prüfung systematisch zusammenfasst. Er enthält eine detaillierte Analyse des Jahresabschlusses, einschliesslich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Lageberichts.

Neben den finanziellen Kennzahlen dokumentiert der Revisionsbericht auch Schwachstellen im internen Kontrollsystem (IKS), potenzielle Risiken, allfällige Abweichungen von Rechnungslegungsstandards und Empfehlungen zur Verbesserung. Zusätzlich bietet der Bericht der ordentlichen Revisionen Informationen zu der Person, welche die Revision geleitet hat (dem zugelassenen Revisionsexperten oder der Revisionsexpertin), sowie ein abschliessende Einschätzung zur Jahresrechnung.

Der Revisionsbericht wird der Geschäftsleitung, dem Verwaltungsrat und in einigen Fällen auch der Generalversammlung übermittelt und ist eine wichtige Grundlage für strategische Entscheidungen.

Seit über 6 Jahre kann ich auf die höchst professionelle, kompetente und unkomplizierte Unterstützung von BDO zählen. In meiner früheren Funktion hat die BDO die Interne Revision sichergestellt, in meiner jetzigen Funktion begleiten sie uns als externe Revisionsstelle. Besonders schätze ich an BDO, wie sie an komplexe, nicht alltägliche Sachverhalte herangehen und pragmatisch-nachhaltige Lösungsvorschläge skizzieren.

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