HRM2

BDO begleitet öffentliche Institutionen bei einer transparenten Finanzberichterstattung.

HRM2 mit BDO

Sie benötigen Unterstützung beim Rechnungslegungsstandard HRM2? BDO ist Ihre verlässliche Partnerin für die Einführung, Anpassung und richtige Auslegung dieses wichtigen Standards. Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkenntnis begleiten wir öffentliche Institutionen und NPOs bei der erfolgreichen Anwendung von HRM2 – individuell, praxisnah und zielorientiert.

HRM2: Rechnungslegung für den öffentlichen Sektor

Das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) ist das schweizweit geltende Rechnungslegungsmodell für den öffentlichen Sektor. Dieser Standard legt fest, wie öffentliche Körperschaften ihre Finanzen zu verwalten und zu berichten haben, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Besonders für staatliche Organisationen und Non-Profit-Organisationen (NPO) ist HRM2 von zentraler Bedeutung.

HRM2 ist ein zentrales Steuerungsinstrument und ermöglicht es staatlichen Organisationen, ihre finanzielle Lage realistisch abzubilden, zu analysieren und zu steuern. Im Unterschied zu klassischen Buchhaltungsmodellen richtet sich HRM2 an die besonderen Bedürfnisse der öffentlichen Hand: Der Fokus liegt weniger auf Gewinnermittlung, sondern auf der realistischen Darstellung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Unsere Finanzexpertinnen und –experten stehen Ihnen mit fundiertem Fachwissen zur Seite, damit Ihre Finanzberichterstattung nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch als strategisches Steuerungsinstrument dient.

Wir sind Ihre Expertin für Rechnungslegung

Langjährige Erfahrung

Branchenübergreifende
Erfahrung

Wir begleiten öffentliche Institutionen und NPOs seit vielen Jahren erfolgreich bei der Einführung und Anwendung von Rechnungslegungsstandards – mit einem tiefen Verständnis für branchenspezifische Anforderungen

Expertise in allen Rechnungslegungsstandards

Umfassende Expertise in allen Standards

Unsere Teams sind mit allen gängigen Standards bestens vertraut – Swiss GAAP FER, OR, IFRS, US GAAP und natürlich HRM2. Sie profitieren von unserer individuellen Beratung und passgenauen, praxisorientierten Lösungen.

Lokal verankert - international vernetzt

Lokal verankert,
international vernetzt

Ob Zürich, Bern, Solothurn, Aarau oder Luzern: Wir sind an über 40 Standorten für Sie da. Zugleich nutzen Sie unser internationales Netzwerk in über 160 Ländern für umfassende Beratung auch bei komplexen Fragestellungen zu HRM2.

Ob HRM2, US GAAP oder OR: Bei BDO sprechen wir alle «Sprachen» der Rechnungslegung fliessend. Lassen Sie sich beraten!

Für wen eignet sich HRM2?

Das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 ist besonders geeignet für:

  • Kantone, Städte und Gemeinden
  • Öffentliche Verwaltungen und Anstalten
  • Non-Profit-Organisationen (NPOs)
  • Öffentliche Unternehmen mit Spezialisierung im Bereich der Grundversorgung (z. B. Energie, Wasser, Verkehr)
  • Bildungsinstitutionen und Hochschulen im öffentlichen Sektor

Haben Sie weitere Fragen zu HRM2? Kontaktieren Sie unser Team aus Expertinnen und Experten.


HRM2

HRM2: So unterstützen wir Sie

Öffentliche Institutionen und Non-Profit-Organisationen stehen oft vor spezifischen Herausforderungen in der Rechnungslegung, insbesondere bei der Einführung oder Anwendung von HRM2. Mit unserer umfassenden Fachkenntnis und langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie in allen Belangen rund um HRM2 – von der Beratung bis zur praktischen Umsetzung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um effiziente und regelkonforme Lösungen für Ihre Institution zu schaffen.

Unsere Dienstleistungen für Ihr Unternehmen:

  • Beratung zur Einführung von HRM2
  • Unterstützung bei der Umstellung von nationalen auf internationale Standards
  • Prüfung der Jahresabschlüsse nach HRM2
  • Schulungen zu HRM2 und anderen Rechnungslegungsstandards

Häufig gestellte Fragen zu HRM2

Was sind die wichtigsten Unterscheide zwischen HRM2 und OR?

Das Obligationenrecht (OR) ist auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgerichtet und fokussiert stärker auf Gewinnermittlung und Steuerzwecke. HRM2 hingegen orientiert sich an den Bedürfnissen der öffentlichen Hand und legt Wert auf Transparenz, Haushaltswahrheit und umfassende Vergleichbarkeit. Bei Unklarheiten oder Fragen beraten wir Sie gerne.

Für welche Branchen ist das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 besonders relevant?

Das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) richtet sich an Organisationen im öffentlichen Sektor, für die Transparenz und Rechenschaftspflicht oberste Priorität haben. Besonders relevant ist HRM2 für Kantone, Städte und Gemeinden, die ihre Haushaltsführung standardisieren und vergleichbar machen möchten.

Non-Profit-Organisationen, die öffentliche Gelder verwalten oder unter staatlicher Aufsicht stehen, sowie Bildungsinstitutionen in öffentlicher Trägerschaft – darunter Universitäten und Fachhochschulen – wenden HRM2 zunehmend an. Darüber hinaus setzen auch kirchliche Institutionen und soziale Einrichtungen auf HRM2, um eine transparente und nachvollziehbare Finanzberichterstattung sicherzustellen. Kurz gesagt: HRM2 gelangt überall dort zum Einsatz, wo öffentliche Mittel verwaltet oder eingesetzt werden.

Muss jede öffentliche Institution in der Schweiz HRM2 anwenden?

In vielen Schweizer Kantonen ist HRM2 bereits gesetzlich vorgeschrieben oder wird dringend empfohlen. Gemeinden und Institutionen profitieren von der einheitlichen Rechnungslegung vor allem durch bessere Vergleichbarkeit, höhere Transparenz und effizientere Steuerung. Selbst dort, wo es (noch) keine Pflicht gibt, setzen viele Institutionen freiwillig auf HRM2, um den steigenden Anforderungen an Rechenschaft und Budgetkontrolle gerecht zu werden. Wenn Sie unsicher sind, dann zögern Sie nicht, unser Team zu kontaktieren.

Wie funktioniert der Wechsel zu einem anderen Rechnungslegungsstandard?

Ein Wechsel zu einem anderen Rechnungslegungsstandard erfordert eine gründliche Prüfung der bestehenden Finanzberichte und eine Anpassung der internen Prozesse und Systeme. Dies kann eine Umstellung der Bilanzierungsmethoden und zusätzliche Schulungen für das Finanzteam beinhalten. In der Regel wirkt sich die Umstellung nicht nur auf die Berichterstattung aus, sondern auch auf Geschäftsprozesse, zahlreiche Unternehmensbereiche, interner Kontrollsysteme und steuerliche Aspekte.

Ein erfolgreicher Wechsel des Rechnungslegungsstandards erfordert daher eine gründliche Planung – wir helfen Ihnen gerne dabei, damit alles reibungslos verläuft.

BDO als Revisionsstelle zeichnet sich für das USB durch hohe fachliche Expertise und ausgezeichnete Servicequalität aus. Das fundierte Wissen im Spitalwesen und die Fähigkeit, echten Mehrwert zu generieren, machen sie zu einem wichtigen Partner für unser Universitätsspital.

Immer auf dem Laufenden bleiben

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Ich habe den Rechtshinweis und die Datenschutzbestimmungen gelesen und bin damit einverstanden.