OR

Erfahren Sie, für wen das Obligationenrecht gilt und was Unternehmen beachten müssen.

Rechnungslegung nach dem Schweizerischen Obligationenrecht

Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) legt die wesentlichen Anforderungen an die Buchführung und Rechnungslegung in der Schweiz fest und dient als verbindliche Basis für die Erstellung von Jahresabschlüssen aller buchführungspflichtigen Unternehmen. Ziel ist es, durch klare Vorgaben Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzdaten zu gewährleisten, wodurch sowohl Vertrauen bei internen als auch externen Stakeholdern geschaffen wird.

BDO unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung und fundierter Expertise dabei, diese Anforderungen effizient, korrekt und praxisnah umzusetzen. Unser erfahrenes Team begleitet Sie bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Jahresrechnung, der Sicherstellung der gesetzlichen Konformität und der Optimierung Ihrer Prozesse. Gemeinsam gestalten wir Ihre Rechnungslegung nicht nur rechtssicher, sondern auch zukunftsorientiert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Warum BDO Ihre Partnerin für Rechnungslegung ist

Langjährige Erfahrung

Langjährige Erfahrung in sämtlichen Branchen

Seit vielen Jahren begleiten wir Unternehmen erfolgreich und individuell bei ihrer Rechnungslegung – unabhängig von Grösse, Branche und Rechtsform. Durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise sind wir bestens darauf spezialisiert, die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten Ihrer Branche zu verstehen.

Expertise in allen Rechnungslegungsstandards

Expertise in allen Rechnungslegungsstandards

Bei BDO vereinen wir ein erfahrenes und engagiertes Team von Fachleuten, das alle Aspekte der Rechnungslegung genau kennt. Neben dem OR beraten wir Sie beispielsweise auch zu Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP – und unterstützen Sie bei einem Wechsel oder der Vergleichbarkeit der Standards.

Lokal verankert - international vernetzt

Lokal verankert,
international vernetzt

Mit über 40 Standorten in der Schweiz sind wir stets in Ihrer Nähe – in Zürich, Bern, Solothurn, Aarau und Luzern. Gleichzeitig profitieren Sie von der Expertise eines globalen Netzwerks in über 160 Ländern. So begleiten wir Sie kompetent bei lokalen und internationalen Rechnungslegungsfragen.

Für wen gilt das Obligationenrecht (OR)?

Die Rechnungslegung nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) gilt für alle in der Schweiz buchführungspflichtigen Unternehmen und Organisationen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgrösse.

Dazu zählen insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften
  • Einzelfirmen (ab CHF 500'000 Umsatz)
  • Vereine und Stiftungen, sofern sie zur Buchführung verpflichtet sind

Pflichten gemäss OR umfassen u.a.:

  • Doppelte Buchführung
  • Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Anhang zur Jahresrechnung
  • Lagebericht (je nach Grösse)
  • Ordnungsgemässe Aufbewahrung der Geschäftsbücher

Haben Sie Fragen zum OR oder einem anderen Rechnungslegungsstandard? Unsere Expertinnen und Expertinnen beraten Sie gerne.

Ihre Partnerin für Rechnungslegung nach OR

Die korrekte Rechnungslegung nach dem Schweizerischen Obligationenrecht schafft Vertrauen und Sicherheit – sowohl für interne als auch externe Stakeholder. BDO begleitet Sie zuverlässig durch alle Anforderungen des OR, von der Erstellung und Prüfung Ihrer Jahresrechnung bis hin zur Beratung bei einem Wechsel des Rechnungslegungsstandards. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, der Optimierung Ihrer Prozesse und der Digitalisierung Ihrer Buchführung. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, damit Ihre Finanzdaten nicht nur rechtskonform, sondern auch zukunftssicher sind.

Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen in der Rechnungslegung nach OR

BDO unterstützt Sie in allen Belangen rund um die Rechnungslegung nach Obligationenrecht:

  • Erstellung und Prüfung der Jahresrechnung gemäss OR
  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen nach OR
  • Prüfung interner Kontrollen und Prozesse
  • Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Spezialprüfungen
  • Beratung bei Änderungen im OR oder Übergang zu anderen Rechnungslegungsstandards
  • Unterstützung bei der Digitalisierung von Buchführungsprozessen

Für eine korrekte Rechnungslegung, die rechtskonform und zukunftssicher ist.

Häufige Fragen zur Rechnungslegung nach OR

Wer ist zur Rechnungslegung nach OR verpflichtet?

Dazu zählen grundsätzlich alle Unternehmen in der Schweiz, die zur Buchführung verpflichtet sind – darunter AGs, GmbHs, Genossenschaften, grössere Einzelfirmen, Vereine und Stiftungen. Kleinere Unternehmen mit weniger als CHF 500'000 Umsatz pro Jahr dürfen eine vereinfachte Buchhaltung führen. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne, wenn Sie sich unsicher sind, was für Ihr Unternehmen gilt.

Was ist der Unterschied zwischen OR und Swiss GAAP FER

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) ist der grundlegende Rechnungslegungsstandard für Unternehmen in der Schweiz und legt die Mindestanforderungen an die Jahresabschlüsse fest, insbesondere für kleinere und mittelgrosse Unternehmen. Swiss GAAP FER hingegen richtet sich an Unternehmen, die eine höhere Transparenz und international anerkannte Standards wünschen. Es bietet detailliertere Regelungen für Bilanzierung und Offenlegung, ohne jedoch die Komplexität des IFRS-Standards zu erreichen, und wird häufig von grösseren mittelständischen Unternehmen verwendet. Beide Rechnungslegungsstandards bieten Vor- und Nachteile. Wir helfen Ihnen dabei, den für Sie passenden Standard auszuwählen.

Was gehört zu einer vollständigen Jahresrechnung nach OR?

Die Jahresrechnung gemäss Obligationsrecht besteht aus drei Elementen:
  • Bilanz (Gegenüberstellung von Aktien und Passiven)
  • Erfolgsrechnung (Darstellung von Aufwand und Ertrag)
  • Anhang (Ergänzende Erläuterungen zu Bilanz und Erfolgsrechnung)

Bei grossen Unternehmen oder Konzernen ist zusätzlich ein Lagebericht erforderlich. Dieser bietet eine Beurteilung des Geschäftsverlaufs, der Risikosituation und der zukünftigen Entwicklung. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Wie funktioniert der Wechsel zu einem anderen Rechnungslegungsstandard?

Ein Wechsel vom OR zu einem anderen Rechnungslegungsstandard erfordert eine gründliche Prüfung der bestehenden Finanzberichte und eine Anpassung der internen Prozesse und Systeme. Dies kann eine Umstellung der Bilanzierungsmethoden und zusätzliche Schulungen für das Finanzteam beinhalten. In der Regel wirkt sich die Umstellung nicht nur auf die Berichterstattung aus, sondern auch auf Geschäftsprozesse, zahlreiche Unternehmensbereiche, interne Kontrollsysteme und steuerliche Aspekte. Ein erfolgreicher Wechsel des Rechnungslegungsstandards erfordert daher eine gründliche Planung – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Perfekt aufeinander abgestimmt, können wir den Jahresabschluss professionell, speditiv und zuverlässig mit der BDO durchführen.

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